Kreis Vechta - Berichte über Fälle von Kindesmisshandlungen und Vernachlässigungen haben den Schutz von Kindern und Jugendlichen in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Nachdem 2005 der Schutzauftrag von Jugendämtern bei Kindeswohlgefährdungen konkretisiert wurde, erfolgte 2012 mit dem Bundeskinderschutzgesetz eine Verfestigung und Weiterentwicklung dieses Auftrages. Ein wesentliches Element des weiterentwickelten Schutzauftrages ist der für alle Personen, die beruflich in Kontakt zu Kindern und Jugendlichen stehen, geltende Beratungsanspruch. Darüber hat das Jugendamt des Kreises Vechta 45 heimische Schulleiter bei einer Fachtagung im Kreishaus informiert.
Augen offen halten
Die Referenten verwiesen darauf, dass gerade Lehrern bei diesem Thema besondere Bedeutung zukomme. Sie müssen entsprechende Schritte einleiten, wenn aufgrund von Beobachtungen oder gewonnener Eindrücke die Vermutung besteht, dass eine Kindeswohlgefährdung vorliegen könnte. Dem Schutz von Kindern könnten die verantwortlichen Stellen aber nur dann gerecht werden, wenn sie gemeinsam und koordiniert handelten. Daher stimmten die Tagungsteilnehmer den Ablauf des Verfahrens, von der Einschätzung bis zur Meldung einer Kindeswohlgefährtdung ab. Details sollen nun in einer Kooperationsvereinbarung festgehalten werden.
Neue Fortbildung
In diesem Zusammenhang verweist das Caritas-Sozialwerk (CSW) auf eine einjährige Fortbildung zum „Anwalt des Kindes“, die mit dem Weiterbildungsinstitut Verfahrensbeistandsschaft ab April 2014 angeboten wird. Verfahrensbeistände vertreten in Familiengerichtsverfahren die Interessen der Kinder. Weitere Informationen hat Betti Kemlein (CSW),
