Oldenburger Münsterland - – „Bundesteilhabegesetz – So nicht!“ – knapp 10 000 rote Luftballons, bedruckt mit diesem Ausruf, haben Betroffene, Angehörige und Mitarbeitende von Caritas-Einrichtungen der Behindertenhilfe in Niedersachsen am Freitag zeitgleich in die Luft steigen lassen und symbolisch auf den Weg nach Berlin geschickt – so in Vechta, Cloppenburg und Friesoythe.

Vor der Zentrale des Andreaswerks, der größten Behinderteneinrichtung im Kreis, in Vechta versammelten sich am Vormittag zahlreiche Menschen, um ihre Ablehnung der geplanten Gesetzesänderungen zu dokumentieren. „Wir alle wollen heute ein Zeichen setzen, denn das Bundesteilhabegesetz (BTHG) bereitet uns große Sorgen“, betonte Dr. Gerhard Tepe, Direktor des Landes-Caritasverbandes für Oldenburg. Der bisherige Entwurf führe an einigen wichtigen Stellen nicht zu mehr Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für Menschen mit Handicaps, sondern schlimmstenfalls zu Ausschluss und Leistungsverlust.

Auf den gut 500 Luftballons, die von der Landwehrstraße aus in den Himmel aufstiegen, war neben dem Motto „Bundesteilhabegesetz – So nicht!“ ein defekter Rollstuhl zu sehen – als Symbol dafür, dass das Gesetz in der bisher geplanten Form nicht rundläuft.

„Wir wünschen uns ein Bundesteilhabegesetz, das diesen Namen auch verdient und das gerade nicht schon von vornherein zu einem Spargesetz verkommt, was den betroffenen Menschen in Teilen wieder einmal ausgrenzt“, erklärte Tepe. Gemeinsam mit Matthias Warnking, Geschäftsführer des Andreaswerks, warnte er davor, dass es für Betroffene künftig sehr viel schwieriger werden könnte, einen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe geltend zu machen. So ist geplant, dass nur noch Eingliederungshilfe bekommt, wer in mindestens fünf von neun Lebensbereichen Unterstützung benötigt.

Unterstützung erhalten sie von Gerold Abrahamczik, Sprecher der Angehörigenvertretung im Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie: „Insbesondere der geplante Vorrang der Pflege vor der Eingliederungshilfe erfüllt uns mit großer Sorge. Wir wollen nicht, dass unsere behinderten Kinder, wenn sie einen hohen Pflegebedarf haben, von den Leistungen der Eingliederungshilfe abgeschnitten und in Pflegeheime abgeschoben werden“, sagte Abrahamczik. Entsprechend fordern sie, dass der bisherige Gleichrang von Leistungen der Pflege und Eingliederungshilfe weiter gelten soll. Nur so könne gewährleistet werden, dass Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf auch tatsächlich die Leistungen aus Pflege und Eingliederungshilfe erhalten.

Aus Sicht der Caritas muss zudem gewährleistet sein, dass Menschen mit Behinderung, die in Wohnstätten leben, dies weiterhin bezahlen können. Durch die geplante Trennung von Teilhabe- und existenzsichernden Leistungen droht hier eine Finanzierungslücke.

„Ausreichende finanzielle Mittel gehören existenziell beim BTHG und beim Thema Inklusion dazu“, sagte Tepe. Solle das Gesetz nicht zur „Mogelpackung“ werden, seien Änderungen dringend nötig.