Goldenstedt/Oldenburg - Der Bundesgerichtshof hat die Revision verworfen: Damit ist das Urteil gegen die Mutter und die Tochter, die in Arkeburg bei Goldenstedt (Landkreis Vechta) einen Mann „zu Tode“ gepflegt haben, nun rechtskräftig. Sie müssen für jeweils sechs Jahre ins Gefängnis. Das hatte die Schwurgerichtskammer des Oldenburger Landgerichts im vergangenen August geurteilt. Die Kammer sprach die Angeklagten der Körperverletzung mit Todesfolge und der Misshandlung von Schutzbefohlenen mit Todesfolge schuldig.

Die Angeklagten waren bei dem 65-Jährigen, der allein lebte, eingezogen. Sie hatten es auf sein Vermögen abgesehen. Noch zu Lebzeiten hatte der 65-Jährige die angeklagte Tochter als Erbin eingesetzt. Verbunden damit war eine Pflegevereinbarung, der sie aber nicht nachkam. Der 65-jährige schwerkranke und hilflose Mann wurde von der Umwelt und den Ärzten abgeschottet und starb elendig und völlig abgemagert, wies Madenbefall auf und lag auf einer vollgekoteten, nassen Matratze. Er starb letztlich an einer Verstopfung der Harnleiter und einer eitrigen Nierenbeckenentzündung.