Vechta - 31 weitere Corona-Infektionen sind dem Gesundheitsamt des Landkreises Vechta mit Stand vom Freitag gemeldet worden. Somit gibt es im Landkreis Vechta insgesamt 5536 bestätigte Infektionen seit Beginn der Pandemie, davon sind aktuell 423 Bürger infiziert, teilte die Kreisverwaltung mit. Die Anzahl der Genesenen steigt um 69 Personen auf 5031. 23 Personen müssen wegen einer Covid-19-Infektion im Krankenhaus behandelt werden, drei davon auf der Intensivstation.
Die Anzahl der Personen in Quarantäne sinkt um 68 auf 1026. Von den 423 aktuell Infizierten waren 247 bereits vor Feststellung der Infektion als Kontaktpersonen in amtlich angeordneter Quarantäne.
Unter den Neuinfizierten ist eine Mitarbeiterin der Kindertagesstätte Maria Frieden in Vechta. Für vier Kinder sowie eine Kollegin wurde vom Gesundheitsamt Quarantäne angeordnet.
Am Donnerstag ist zudem ein 87-jähriger Mann mit, jedoch nicht an dem Corona-Virus verstorben. Somit steigt die Anzahl der infizierten Verstorbenen, bei denen das Virus nicht die Todesursache war, auf insgesamt sechs.
Am Donnerstag wurden im Landkreis Vechta 452 Impfungen durchgeführt. Insgesamt ist das Vakzin seit Beginn der Impfungen 8032 Mal verabreicht worden. Der Inzidenzwert lag laut Landesgesundheitsamt am Freitagmorgen bei 147,7.
Derweil weist der Landkreis Vechta auf die neue Allgemeinverfügung hin, die das verpflichtende Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht an allen Schulen im Kreisgebiet anordnet.
„Im Vergleich zu weitergehenden Maßnahmen wie zum Beispiel das Schließen der Schulen ist das verpflichtende Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung eine Maßnahme, die einen geringeren Eingriff darstellt und deshalb in Anbetracht des Infektionsschutzes angemessen ist“, sagt der Erste Kreisrat Hartmut Heinen. „Durch die britische, auch im Landkreis Vechta nachgewiesene Virusvariante hat sich das Risiko der Verbreitung einer Infektion in geschlossenen Räumen – trotz regelmäßiger Lüftung – zudem deutlich erhöht. Ein in der Schule auftretendes Infektionsgeschehen hat aufgrund der höheren Virulenz der Mutationen weitreichendere Konsequenzen für den Schulbetrieb, wenn keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird.“
Denn dann wäre der gesamte Klassenverband auf Anordnung des Gesundheitsamtes in Quarantäne zu versetzen. Auch andere Klassen beziehungsweise Kurse, bei denen ein Austausch zwischen Lehrkräften und Schülern, stattgefunden hat, müssten dementsprechend ebenfalls in Quarantäne versetzt werden. Die Maskenpflicht lasse sich nicht vermeiden, um das Infektionsrisiko zu minimieren.
