Vechta - Dreizügigkeit am Mädchengymnasium Liebfrauenschule (ULF) mit dem Kreis Vechta als Einzugsgebiet und eine Fortführung des Angebots der Berufsbildenden Schulen (BBS) Vechta Marienhain – wenn keine gravierenden Veränderungen eintreten. So sieht die Zukunft der beiden traditionsreichen Bildungseinrichtungen aus.
Rechtsnachfolge steht
Auf diesen Weg will das Bischöflich Münstersche Offizialat (BMO) Vechta „alle Beteiligten mitnehmen“, erklärte BMO-Schulabteilungsleiter Prof. Franz Bölsker. Damit liegt der Kurs nach der Erklärung der Schwestern Unseren Lieben Frau, die Trägerschaft des „ULF“ und der BBS-Marienhain zum 1. August 2013 an das BMO abzugeben (die NWZ berichtete), fest. Die Häuser erhalten den Status einer gemeinnützigen GmbH, auf die bestehende Verträge als volle Rechtsnachfolge übergehen. 100prozentiger Gesellschafter wird das Offizialat.
Am Mittwoch, 5. Dezember, betonte Prälat Peter Kossen, Ständiger Vertreter von Offizial Heinrich Timmerevers: „Kirche ist Schule, und Schule darf auch Geld kosten. Die Übernahme birgt eine Chance, aber auch Herausforderungen.“ Bölsker ergänzte: „Beide Schulen erfüllen die Erwartungen, die man an katholische Schulen haben kann.“ Er dankte den Schwestern für ihren Einsatz.
Zusage an Mitarbeiter
Laut BMO-Finanzdirektor August Dasenbrock übernimmt das Offizialat „alle für den Schulbetrieb erforderlichen Grundstücke und Gebäude der BBS“. Gleiches gilt für die Grundstücke der Liebfrauenschule in Vechta. Zudem erhält das BMO das Grundstück der Liebfrauenschule Cloppenburg. „Weiter übernimmt das Offizialat das Personal und dessen Altersversorgung“, so der Finanzdirektor. Zahlen, die den noch zu unterzeichnenden Verträgen zugrunde liegen, nannte Dasenbrock nicht. Darüber sei mit dem Orden Stillschweigen vereinbart worden. In Sachen Marienhain müssen die Gesellschafter für das notwendige Kapital sorgen. Die finanziellen Standbeine des „ULF“ heißen Förderstiftung, Förderverein und Elternbeiträge. Das Schulgeld, bisher 40 Euro, steigt zum 1. August auf 55 Euro pro Monat. Hinzu kommen „Sachkostenzuschüsse“ aus dem Kreisetat.
