Vechta - Ab sofort fehlt der Stadt Vechta eine rechtliche Basis für die 2008 beim Land beantragte Enteignung landwirtschaftlicher Flächen zwischen der Ortsumgehung B 69 und dem Industriegebiet Nord in Vardel (die NWZ  berichtete), gegen die sich die Eigentümerin auf dem Klageweg zur Wehr setzt. Nach einer Mitteilung aus dem Rathaus hat das von der Klägerin angerufene Bundesverwaltungsgericht in Leipzig als letzte Instanz die Nichtzulassungsbeschwerde der Stadt gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg verworfen. Bürgermeister Helmut Gels (CDU) zeigte sich enttäuscht. Er sieht die Entwicklung Vechtas als Wirtschaftsstandort „stark gefährdet“, kündigte aber die „Suche nach anderen Lösungen“ an.