Vechta/Lutten/Vörden - Mit sofortiger Wirkung ordnet der Landkreis Vechta sowohl an der K 254 in Lutten als auch an der L 78 in Vörden eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h an. Das teilte die Pressestelle des Landkreises Vechta mit.
Unmittelbar an der K 254 (Oststraße) in Lutten befindet sich laut Behörde der Kindergarten St. Jacobus Lutten mit einer angeschlossenen Kindertagesstätte. „Nach vorangegangener Prüfung wird nun in diesem Bereich montags bis freitags zwischen 7 und 18 Uhr eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h angeordnet“, so Kreis-Sprecher Jochen Steinkamp. Diese Anordnung sei dank einer Novelle der Straßenverkehrsordnung möglich, die besagt, im unmittelbaren Bereich von Einrichtungen wie Kindergärten oder Schulen, Geschwindigkeitsbeschränkungen anzuordnen.
Eine ähnliche Veränderung gibt es auch in Vörden. Hier wird ab sofort im Bereich der Grundschule Vörden für die L 78 (Osnabrücker Straße) zwischen den Aufmündungen der Straßen Mühlendamm und Heiligen Wall eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h angeordnet, diese gilt ebenfalls montags bis freitags in der Zeit von 7 bis 18 Uhr. „Die bereits bestehende nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung für Lkw bleibt weiterhin bestehen“, so Steinkamp abschließend.
