Vechta/Hannover - Um drastische Struktureinbrüche zu vermeiden und Maßnahmen zum Erhalt wettbewerbsfähiger Strukturen in der niedersächsischen Veredlungswirtschaft aufzuzeigen, haben am Dienstag die Vorsitzenden des Agrar- und Ernährungsforums Oldenburger Münsterland (AEF), der Interessengemeinschaft der Schweinehalter (ISN) sowie des Landesverbandes der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft (NGW) von Bundesministerin Julia Klöckner ein schlüssiges Gesamtkonzept in Form eines Vertrags mit der Gesellschaft gefordert. Zu diesem Treffen hat Minister Bernd Althusmann in das Gästehaus der niedersächsischen Landesregierung eingeladen.
„Es ist eindeutig zu erkennen, dass die Agrar-und Umweltministerien auf Bundesebene nicht ressortübergreifend und wenig zielführend die notwendige Transformation der Agrar- und Ernährungswirtschaft begleiten“, so der ehemalige niedersächsische Landwirtschaftsminister und Vorsitzende des AEF, Uwe Bartels. Es fehle eine strategische Steuerung auf Bundesebene.
Für die Akteure der Veredlungswirtschaft habe dieser politische Stillstand fatale Konsequenzen. Sie würden weiterhin in ihren Möglichkeiten zur Weiterentwicklung zur Anpassung an die Markterfordernisse eingeschränkt und behindert. Die tierhaltenden Betriebe und Unternehmen des vor- und nachgelagerten Bereichs würden durch weiterhin bestehende Zielkonflikte zwischen Tier- und Immissionsschutz, weitreichende Beurteilungslücken in Genehmigungsprozessen sowie ungeklärte Finanzierungsfragen auf absehbare Zeit vor die Frage gestellt, ob sie ihre Produktion aufgrund von Planungs- und Investitionsunsicherheit sowie mangelnder Perspektiven einstellen oder Kapazitäten ins Ausland verlagern, so das Trio.
Es war ein zentrales Anliegen von Bartels, Dierkes und Ripke, Klöckner auf die weitreichenden und negativen Folgen für die Wirtschaftskraft und die sozialen Strukturen im ländlichen Raum hinzuweisen und konkretes Handeln einzufordern.
Gefordert wird die Initiierung und Umsetzung eines zeitlich befristeten Dialogprozesses durch das Bundeskanzleramt mit dem Ziel, kurzfristig ein schlüssiges Gesamtkonzept in Form eines Vertrags mit der Gesellschaft zu etablieren. Dieser enthält – analog zur Energiewende – das Zielbild der in Deutschland gewünschten Nutztierhaltung und Veredlung sowie ein klares Umsetzungskonzept, heißt es in einem Maßnahmenkatalog.
Der Vertrag müsse auf Grundlage des Stabilitätsgesetzes alle Modalitäten regeln, die zu einer stringenten und zeitlich determinierten Realisierung auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene nötig seien und bilde dabei die Leitplanken ab, die in Form von konkreten gesetzlichen Vorgaben ausgestaltet werden.
Dazu gehörten zum Beispiel alle fachrechtlichen Belange in Bezug auf das Tierschutz- und Umweltrecht, inklusive des Baurechts, die zur Umsetzung des Zielbilds neu justiert werden müssen. Dazu gehöre aber auch ein schlüssiges Finanzierungskonzept. Es müsse ermittelt werden wie groß der Gesamtfinanzbedarf bezogen auf die komplette Veredlungswirtschaft sei und wie er gedeckt dann werden könne.
