VECHTA - Die Entscheidung ist gefallen: Beim Amtsgericht Vechta hat der aus einem Hauptverwaltungsbeamten sowie sieben vom Kreistag benannten Vertrauensleuten bestehende Schöffenwahlausschuss unter Vorsitz von Richter Thomas Heitmann zehn Schöffen für den Erwachsenen- und 14 Schöffen für den Jugendbereich gewählt. Weiter galt es, 26 Schöffen für die Strafkammern beim Landgericht Oldenburg zu benennen sowie die Sitzungstermine 2009 für die Gewählten auszulosen.

Aus den Vorschläge der Städte und Gemeinden im Kreis fiel das Votum für eine Schöffentätigkeit am Amtsgericht auf folgende sechs Frauen und vier Männer: Renate Mährlein (Dinklage), Doris Rehling (Vechta), Maria Stöppelmann (Damme), Renate Schoofs (Goldenstedt), Bianca Kienitz (Goldenstedt), Jan Pille (Dinklage), Kunigunde Hoffmann (Neuenkirchen-Vörden), Alfons Hoping (Visbek), Bernhard Rück (Vechta) und Klaus Obarowski (Lohne). Ihre Amtszeit beträgt statt wie bisher vier nunmehr fünf Jahre.

Unter Vorsitz von Jugendrichterin Annette Klausing traf der Jugendschöffenwahlausschuss, der je sieben Frauen und Männer benannte, folgende Entscheidung: Mathilde Albrecht (Bakum), Käthe-Marlies Klika (Damme), Maria Hülk (Goldenstedt), Stephanie Kathmann (Lohne), Monika Fasthoff (Steinfeld), Christina Mucker (Vechta), Franz Hellmann (Damme), Jürgen Imsieke (Damme), Gisbert Dödtmann (Dinklage), Wilfried Schweigerl (Holdorf), Ralf Arlinghaus (Lohne), Markus Stukenborg (Vechta) und Alfons Bert (Visbek).

Schöffen müssen zwischen 25 und 68 Jahre alt sein. Sie dürfen keine Vorstrafen haben. Für eine Wahl kommen nur Frauen oder Männer in Frage, die eine solche Position nicht länger als zwei Amtsperioden inne hatten. Dann folgt eine Pause von einer Wahlperiode. Dann kann eine erneute Wahl erfolgen.

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Berufsrichter

führen

den Vorsitz

bei den

Wahlausschüssen