VECHTA - VECHTA/EB - Der Landkreis sieht keine Gründe zur kommunalaufsichtlichen Beanstandung des Auswahl- und Bewerbungsverfahrens für die leitende Stelle des Rechnungsprüfungsamtes bei der Stadt Vechta. Gleichwohl wurde die Stadt angewiesen, den Berufungsbeschluss des Rates vom 18. Juli nicht auszuführen. Nach einer Gesetzesänderung, bedürfe es für die Besetzung der Leitungsstelle des Rechnungsamtes die Mehrheit der Ratsmitglieder; bei 38 Mitgliedern seien somit mindestens 20 Stimmen nötig. Da an der Ratssitzung allerdings nur 29 Mitglieder teilnahmen, reichten die 18 Ja-Stimmen nicht aus.

Bürgermeister Uwe Bartels hat die Fraktionsvorsitzenden bereits informiert und strebt eine baldmöglichste Beratung zur Neubesetzung der vakanten Leitungsstelle an.