Visbek - Frauen bekommen für ihre Arbeit weniger Geld als Männer, auch wenn sie das Gleiche tun und die gleiche Qualifikation haben. Doch seit einigen Jahren wollen sich Frauenverbände das nicht mehr gefallen lassen. Nach amerikanischem Vorbild gibt es in Deutschland seit 2008 den „Equal Pay Day.“ Dieser „Tag für gleiche Bezahlung“ macht auf die gesellschaftliche Ungerechtigkeit aufmerksam.
Auch der Landesverband Oldenburg der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd), lädt seit sechs Jahren hierzu ein. Trotz Grippewelle sind jetzt rund 80 Frauen zum politischen Frauenfrühstück zu „Hogeback“ in Visbek gekommen. Den humoristischen Teil übernahmen die „Visbeker Bunten Frauen“.
Am 18. März sei wieder der „Equal Pay Day“ in Deutschland, erklärte kfd-Referentin Mechtild Pille. Dieser Tag markiere den Zeitraum, den Frauen über den Jahreswechsel hinaus arbeiten müssten, um auf das Vorjahresgehalt von Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit zu kommen. Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigten, dass die Lohnlücke gemessen am Durchschnittsbruttostundenlohn 2016 21 Prozent betragen hatte. Das entspreche 77 Tagen.
Zwar reduziere sich die Zahl auf sechs Prozent, wenn man strukturelle Unterschiede herausrechne. So arbeiten Frauen oft in geringer bezahlten Berufen wie Pflege und Erziehung, wählten familienbedingt mehr Teilzeit und kämen seltener in Führungspositionen. Diese Einkommenslücke basiere allerdings häufig auf Diskriminierung und führe im Alter zu Armut. Nach Berechnungen des Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung liege die Durchschnittsrente für Männern bei 994 Euro, für Frauen bei 576.
Seit mehr als 60 Jahren ist das Entgeltgleichheitsgebot im Europarecht verankert. „Und trotzdem werden Frauen vielfach benachteiligt“, sagte Pille. Dabei fördere eine Vergleichbarkeit von Löhnen das Wohlbefinden der Angestellten. Transparente Lohnpolitik schaffe Vertrauen bei den Beschäftigten, steigere die Zufriedenheit mit dem Arbeitsplatz und sorge für ein besseres Betriebsklima.
In der Bundesrepublik gibt es seit Juli 2017 das „Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen“. In Betrieben ab 200 Beschäftigten besteht jetzt ein individueller Auskunftsanspruch. Unternehmen ab 500 Beschäftigen sind verpflichtet, einen Bericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern und zur Entgeltgleichheit anzufertigen. Dieses Gesetz, für das sich auch die kfd – mit 500 000 Mitgliedern größter Frauenverband in der Bundesrepublik – stark gemacht habe, sei ein Schritt in die richtige Richtung. Und doch lasse es noch große Lücken, da viele Frauen in Betrieben mit unter 200 Beschäftigen arbeiten würden, macht Pille klar. „Deshalb ist ein allgemeines Entgeltgleichheitsgesetz mit einem Verbandsklagerecht nötig, das alle Betriebe verpflichtet, fair zu bezahlen“.
