Hooksiel - Innerhalb von nur 14 Tagen hat die Bürgerinitiative (BI) zum Erhalt des Meerwasserhallenwellenbades und des Gästehauses in Hooksiel theoretisch alle benötigten Unterschriften, die sie für ihre beiden Bürgerbegehren braucht, zusammen. 950 Wangerländer haben bislang für den Erhalt des Hallenbades, 920 für den des Gästehauses unterschrieben. Notwendig sind jeweils 815 Unterschriften.
Zum einen haben die BI-Verantwortlichen Günter Schmöckel, Dietrich Gabbey und Dieter Schäfermeier im Juni an zwei Sonntagen nach Hooksiel zu Infoterminen eingeladen, zum anderen sind 30 freiwillige Helfer der Arbeitsgruppe im Einsatz, die mit Unterschriftenlisten von Haustür zu Haustür gehen. Elf von diesen Listen hat Dieter Schäfermeier, der mit der praktischen Umsetzung der Befragung betraut ist, bereits zurückbekommen. „19 sind noch im Umlauf“, erklärt Schäfermeier, der die Listen auch noch einmal digital erfasst.
Bislang haben hauptsächlich Hooksieler unterschrieben, das möchte die BI ändern, „schließlich geht es uns um das ganze Wangerland“, betont Günter Schmöckel. Denn wenn es zu einem Bürgerentscheid kommt, dürfen schließlich alle wahlberechtigten Wangerländer abstimmen.
Darum soll es zeitnah auch in anderen Orten Infoveranstaltungen geben, unter anderem in Tettens und Hohenkirchen. Für Horumersiel stehen schon zwei Termine fest:
Am Sonntag, 19. Juli, ist von 11 bis 17 Uhr im Kleinen Kursaal im Haus des Gastes ein Infotermin vorgesehen. Dann können Fragen gestellt, Themen angesprochen und natürlich Unterschriften abgegeben werden. „Das richtet sich vor allem an diejenigen, die jetzt schon wissen, dass sie in den kommenden Wochen nicht zu Hause sind, wenn wir die Hausbefragung machen“, erklärt Gabbey.
Zu einer allgemeinen Infoveranstaltung lädt die BI dann am Freitag, 7. August, 19 Uhr, in den Großen Kursaal im Haus des Gastes in Horumersiel ein.
Bei den Hausbefragungen „erfahren wir breiteste Unterstützung“, sagt Gabbey. Nur sehr wenige würden nicht unterschreiben. Ein häufig genanntes Argument der Unterstützer sei, dass die Kinder künftig doch irgendwo schwimmen lernen sollen.
„Wichtig für uns ist, dass wir zugleich appellieren, dass alle, die jetzt unterschreiben, auch zur Wahl gehen, wenn es zu einem Bürgerentscheid kommt“, ergänzt Dietrich Gabbey. Dann müssten mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten, also 1630 Wangerländer, mit Ja stimmen. Um erfolgreich zu sein müssten zusätzlich mehr Ja- als Nein-Stimmen abgegeben werden.
Neben den offiziellen Listen für die Bürgerbegehren, sammelt die BI auch Unterschriften von Unterstützern, die nicht aus dem Wangerland kommen. Eine solche Liste liegt im Café/Restaurant Wellenblick aus – mehr als 3000 Menschen haben sich hier inzwischen eingetragen, sagt Schmöckel. Diese inoffizielle Liste wollen die Verantwortlichen zusammen mit den offiziellen Listen abgegeben, „um die breite Unterstützung zu unterstreichen“, so Gabbey.
BI-Anwalt: Fristverlängerung ist zulässig
Klärungsbedarf besteht weiterhin bei der Abgabefrist der beiden Bürgerbegehren. Üblicherweise endet die Frist sechs Monate, nachdem die von der BI beantragten Begehren von der Gemeinde für zulässig erklärt werden. Im Fall der Hooksieler Bürgerinitiative war das der 11. März, die Frist läuft also am 11. September aus. Doch die BI hat über ihren Anwalt eine Fristverlängerung beantragt. Ihre Begründung: Die Corona-Pandemie habe sie eingeschränkt.
Wangerlands Bürgermeister Björn Mühlena hatte immer wieder betont, dass er eine Fristverlängerung aufgrund von Corona für vertretbar halte. Und auch der Verwaltungsausschuss hatte für eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember gestimmt – das, so Dietrich Gabbey, habe die Anwältin der Gemeinde auch in zwei Schreiben bestätigt. Zwischenzeitlich wurde aber der Landkreis Friesland als Kommunalaufsicht eingeschaltet, um zu prüfen, ob die Fristverlängerung rechtmäßig ist. Das Ergebnis: Laut Kommunalaufsicht handele es sich um eine Ausschlussfrist, deren Verlängerung unzulässig sei.
Die BI hält dagegen und beruft sich auf ihren Anwalt: Demzufolge sei es rechtlich nicht in Ordnung, dass sich die Kommunalaufsicht einmische, da der Gesetzgeber vorgebe, dass allein der Hauptverwaltungsbeamte sowie der Hauptausschuss der Gemeinde – also der Bürgermeister und der Verwaltungsausschuss – für Bürgerbegehren und alle mit diesen im Zusammenhang stehenden Entscheidungen zuständig seien. Demnach sei die Entscheidung des Verwaltungsausschusses, die Frist zu verlängern, also rechtskräftig.
„Wir gehen trotzdem auf Nummer sicher“, erklärt Dietrich Gabbey. „Alle Unterschriften, die wir bis zum 11. September haben, werden wir dann auch einreichen, aber wir machen geltend, dass wir die Fristverlängerung bis zum 31. Dezember in Anspruch nehmen wollen, um die Bürger zu informieren und weitere Unterschriften zu sammeln.“
Sind die beiden Bürgerbegehren abgegeben, hat die Gemeinde drei Monate Zeit, einen Bürgerentscheid zu organisieren. Dessen Ergebnis ist mit einem Ratsbeschluss gleichzusetzen und damit für den Gemeinderat bindend.
