Hooksiel - „Wir sind in keine Pandemie-Schockstarre verfallen und weiter aktiv.“ Das sagte Günter Schmöckel von der Bürgerinitiative (BI) zum Erhalt des Gästehauses bei einem Pressegespräch am Freitag. Eingeladen hatte die BI, weil es ihrer Meinung nach Unstimmigkeiten und Formfehler bei den in dieser Woche bei den Wangerländer eingegangenen Abstimmungsbenachrichtigungen zum Bürgerentscheid gibt.
Die Begründung
„Die Begründung fehlt in dem Schreiben vollkommen und die ist für uns essenziell wichtig. Sonst wissen doch einige gar nicht, worum es geht“, argumentiert Dietrich Gabbey. Außerdem sei die Veröffentlichung in der Presse missverständlich ausgedrückt. So würden die Wahlberechtigten scheinbar nicht genau wissen, ob sie sich nun noch einen extra Wahlschein holen müssten um zu wählen, oder ob das nur für die Briefwahl gilt.
Die Briefwahl
Apropos Briefwahl. Die Bürgerinitiative sieht hier einen weiteren Verstoß. Ihrer Auffassung nach müsste die Gemeinde das Porto für die Briefwahl übernehmen. „Im Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz steht eindeutig drin, dass den Abstimmungsberechtigten bzw. Wahlberechtigten durch den Vorgang keine Kosten entstehen dürfen“, erklärt Gabbey.
Kritik an Wahllokalen
Zudem hätte sich die BI in der Vorbereitung des Bürgerentscheides mehr Transparenz gewünscht. Auch wenn es eigentlich Sache der Gemeinde ist, hätte man sich gerne eingebracht, so Gabbey. So habe man sich unter anderem Gedanken zu den Wahllokalen gemacht. Während die Gemeinde die Wahllokale wie bei der vergangenen Kommunalwahl bevorzugt, was hauptsächlich Schulen wären, strebt die BI Alternativen an. „Wir schicken in Corona-Zeiten die Leute in die Schulen wo am nächsten Tag Kinder und Lehrer hinkommen? Das halten wir für wenig sinnvoll“, findet Günter Schmöckel.
Neuer Termin?
Gerade aufgrund der, nach Ansicht der BI, möglichen Formfehler in den Abstimmungsbenachrichtigungen, fordert sie nun in einem Schreiben über ihren Anwalt an die Gemeinde, den Termin für den Bürgerentscheid zu verschieben.
Die Kommunalaufsicht
Um den Sachverhalt über die kritisierten Punkte abschließend zu klären, ist mittlerweile auch die Kommunalaufsicht des Landkreises eingeschaltet. Die hält sich allerdings, da es sich um ein laufendes Prüfverfahren handelt, noch bedeckt. Soviel allerdings geht aus einer Antwort auf Nachfrage der „Wilhelmshavener Zeitung“ hervor. In einigen Bereichen, zum Beispiel ob die Begründung, die den Sachverhalt des Bürgerentscheides erklärt, mit in der Benachrichtigung an die Wähler mit aufgeführt werden muss oder nicht, herrschen demnach verschiedene Rechtsauffassungen. Letztlich wird der Sachverhalt derzeit von der Kommunalaufsicht geklärt.
Was sagt die Gemeinde?
Das bestätigte auch Wangerlands Bürgermeister Björn Mühlena auf Nachfrage. Er reagiert mit Verwunderung auf die Forderung nach einer Verschiebung des Abstimmungstermins am 17. Januar. „Dazu hätte auch ein normaler Antrag gereicht. Der ist bei uns bislang aber nicht eingegangen. Stattdessen der Brief des Anwalts mit der Forderung auf Verschiebung.“ Dementsprechend hat Mühlena auch wenig Verständnis für die immer wieder von der BI betonte Gesprächsbereitschaft. „Sie haben nun mal ihren Anwalt in dieser Sache eingeschaltet. Und wenn, dann müssen wir uns mit diesem auseinandersetzte“, so Mühlena.
