WANGERLAND - Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat in einem Eilbeschluss festgestellt, dass insgesamt zehn Windkraftanlagen auf den beiden Teilflächen C und E des geplanten Windparks Wangerland vorläufig nicht gebaut werden dürfen. Wie der NABU Niedersachsen mitteilt, gibt das Gericht damit einem Eilantrag des Naturschutzbundes statt.

Der Landkreis Friesland hatte auf Antrag der BürgerEnergieGesellschaft Wangerland insgesamt 14 Windkraftanlagen auf drei Teilflächen des geplanten Windparks Wangerland im Dezember 2016 genehmigt. Der NABU hatte aus Artenschutzgründen beim Verwaltungsgericht Oldenburg beantragt, die Errichtung von zehn Anlagen vorläufig, nämlich bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren, zu unterbinden. Dieser Antrag bezog sich auf die zwei Teilflächen bei Tettens (mit sieben Windenergieanlagen) und bei Hohenkirchen (mit drei Windenergieanlagen). Das Verwaltungsgericht hat dem Eilantrag jetzt stattgegeben und verfügt, dass die Anlagen nicht errichtet werden dürfen, bis in einem Hauptsacheverfahren entschieden ist, ob die Genehmigungen rechtmäßig sind oder nicht. Gegen diesen Beschluss des Verwaltungsgerichts können sowohl der Landkreis als auch die BEW Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Niedersachsen in Lüneburg einreichen.

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