Wangerooge - Nach den Lockerungen im Rahmen der Coronakrise steht zwar fest: Die Ostfriesischen Inseln sind für Touristen wieder geöffnet. Allerdings sind viele Insulaner wie auch die Touristen selbst noch sehr verunsichert. Einige Bedingungen sind klar geregelt – unter anderem der Mindestaufenthalt von sieben Tagen (zumindest auf Wangerooge). Andere Fragen bleiben dagegen noch offen. Ein Beispiel: Wie muss sich der Gast verhalten, wenn ihm eine Quarantäne angeordnet wird?
Diese Frage eines Gastes in der öffentlichen Facebook-Gruppe „Wangerooge-Freunde“ hat für viel Diskussionsstoff ausgelöst. Nach eigenen Angaben in diesem Post hatte der Tourist eine Wohnung auf Wangerooge gemietet und der Vermieter ihm eine Vereinbarung zum Unterschreiben vorgelegt: Der Gast solle sich bereiterklären, im Falle einer angeordneten Quarantäne, auch die weiteren zwei Wochen Aufenthalt in der Wohnung zu bezahlen.
Einige Teilnehmer der Diskussion meinen: Der Gast nehme ja weiterhin die Leistungen in Anspruch – also müsse er selbst zahlen. Andere vermuten: Die Quarantäne werde angeordnet, der Gast könne nichts dafür, dass er bleiben müsse.
So einfach liegen die Dinge nicht. Auf Nachfrage stellt Wangerooges Bürgermeister Marcel Fangohr klar: „Es kann nicht richtig sein, dass der Gast eine solche Vereinbarung unterschreiben muss.“ Sowohl die Mieter als natürlich auch der Vermieter sollten im Fall einer verordneten Quarantäne so wenig wie möglich belastet werden, sagt er.
Nach Fangohrs Kenntnisstand muss die anordnende Behörde beziehungsweise das Heimat-Gesundheitsamt des Gastes für die Kosten aufkommen. Geprüft werde derzeit noch, ob es vielleicht sogar möglich sei, einen Quarantäne-Patienten isoliert von der Insel aufs Festland zu bringen – ohne andere Menschen dabei zu gefährden. Machbar sei das auf dem Seeweg durchaus, darüber müssten jetzt Gespräche geführt werden. Die Northern Helicopter (Emden) hat für einen solchen Transfer einen speziell ausgestatteten Infektionshubschrauber im Einsatz.
Der Landkreis Wittmund hat diese Frage für die Inseln Langeoog und Spiekeroog klar geregelt: Dort müsste ein positiv getesteter Gast seine 14-tägige Isolation in seiner Ferienunterkunft verbringen. Dass diese Zimmer oder Wohnungen dann nicht wie geplant an den nächsten Gast weitervermietet werden könnten, muss nach Ansicht des Landkreises Wittmund hingenommen werden. Wer für die Folgekosten der Quarantäne aufkommt – also auch für die Kosten, die für den Vermieter entstehen – wird durch das Infektionsschutzgesetz geregelt. Demnach ist die öffentliche Hand dafür zuständig – und damit das Gesundheitsamt, das die Quarantäne angeordnet hat.
Der Landkreis Friesland antwortet auf die Frage, ob Vermieter ihren Gästen eine Vereinbarung zur Kostenübernahme vorlegen dürfen: „Gemäß Infektionsschutzgesetz oder Allgemeinverfügungen des Landkreises ist dies nicht möglich. Ob dies im Rahmen eines Vermieter-Mieter-Verhältnisses gestattet ist, entzieht sich unserer Kenntnis.“
Quarantäne werde durch das Gesundheitsamt des jeweiligen Meldeortes der betroffenen Person angeordnet, oftmals sei das bei Touristen somit nicht der Landkreis Friesland. „Sind Personen mit Meldeort Friesland betroffen, so wird in der Regel angeordnet, dass die Quarantäne zu Hause erfolgt“, heißt es. Wenn die betroffene Person reisefähig sei, könne mit entsprechenden Schutzmaßnahmen – wie Abstandsregelung, Mund-Nasen-Bedeckung usw. – der Transport auf das Festland und dann zum Beispiel die Weiterfahrt im eigenen Auto erfolgen. „Sollte die Person nicht entsprechend reisefähig sein, wird dies im Einzelfall betrachtet.“
Das ist auch nach Kenntnis von Marcel Fangohr so. „Es gibt keine pauschale Regel, nach der ein Feriengast, der unter Quarantäne gestellt ist, diese zwei Wochen zwingend auf der Insel und im Feriendomizil verbringen muss“, sagte er auf Nachfrage. Es werde immer auf Einzelfallentscheidungen hinauslaufen. Auf Borkum und Norderney sei es – sofern der Gast sein Auto mit auf die Insel gebracht habe – allerdings leichter: Denn dann könne man die betroffene Person schließlich direkt im Auto zur häuslichen Quarantäne in den Heimatort zu schicken.
Der Wangerooger Bürgermeister ist sich allerdings nicht sicher, ob für die Quarantäne eines Feriengastes immer und zwangsläufig auch dessen Heimat-Gesundheitsamt zuständig ist. Er geht davon aus, dass sich die beiden Gesundheitsämter miteinander abstimmen – also das des Landkreises, in dem sich der Gast dann im Urlaub befindet, sowie das des Heimatortes.
