WARDENBURG - Alle Bürger, die zur Europawahl am 7. Juni wahlberechtigt sind, müssten inzwischen eine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben. Wer keine bekommen hat, aber meint wahlberechtigt zu sein, sollte bei der Gemeindeverwaltung Wardenburg beim zuständigen Wahlsachbearbeiter Georg Hille, 04407/73126, oder seiner Vertreterin Angelika Vinup, 04407/73138, anfragen, ob eine Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt ist.

Bürger, die im Wählerverzeichnis geführt werden, können auch unter Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses am Wahlsonntag im zuständigen Wahllokal ihre Stimme abgeben. Wer am Wahlsonntag aus persönlichen Gründen gehindert ist, ins Wahllokal zu gehen, hat die Möglichkeit per Briefwahl zu wählen. Die dafür benötigten Unterlagen werden auf Antrag von der Gemeinde Wardenburg ausgestellt. „Hierzu muss die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ausgefüllt, unterschrieben und bei der Gemeinde Wardenburg abgegeben. Die Briefwahlunterlagen werden dann zugesandt. Wer persönlich im Rathaus erscheint bekommt die Unterlagen ausgehändigt und kann direkt vor Ort wählen“, sagt Georg Hille.

Anträge auf das Ausstellen von Briefwahlunterlagen können außerdem unter Angabe von Name, Anschrift sowie Angabe des Wahlbezirkes und der Wählernummer per unterschriebenem Fax, E-Mail oder online (www.wardenburg.de) gestellt werden. „Briefwähler müssen beim Versenden per Post dafür sorgen, dass der Wahlbriefumschlag so rechtzeitig abgesandt wird, dass dieser spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei dem auf dem Umschlag genannten Kreiswahlleiter eingeht“, so Hille.

Zur Europawahl 2009 werden in der Gemeinde bei der Briefwahl Stimmzettel für statistische Auszählungen verwendet, aus denen Geschlecht und Geburtsgruppe der Wähler zu erkennen sind. Es werde kein Rückschluss auf das Wahlverhalten einzelner Bürger möglich sein, die statistische Auswertung erfolge nach Abschluss der Wahl getrennt von der Stimmenauszählung in gesondert eingerichteten Statistikstellen der Gemeinden, versichert die Verwaltung.