Köln - Ein ideales Gebiss haben von Natur aus die wenigsten. Wenn die Milchzähne ausfallen, wachsen die bleibenden Zähne häufig ein bisschen schief nach. Ausgeprägte Fehlstellungen gelten in Deutschland seit einem Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 1972 als Krankheit. Die Krankenkassen bezahlen daher bis zum 18. Lebensjahr eine medizinisch notwendige Korrektur. Laut Barmer GEK trägt heute mehr als die Hälfte der Kinder und Jugendlichen eines Jahrgangs eine Zahnspange. Aber ab wann ist eine Behandlung wirklich sinnvoll?
„Natürlich kann man auch mit schiefen Zähnen gesund und glücklich sein“, sagt Dirk Kropp, Geschäftsführer von proDente, einer Initiative der Zahnarzt- und Dentaltechniker-Verbände. Ihm zufolge kann ein Fehlbiss aber auch ein medizinisches Risiko darstellen: Manche Kinder können nicht richtig beißen, kauen oder sprechen. Eng stehende Zähne lassen sich schlechter reinigen.
Dass eine Zahnspange die Mundgesundheit verbessert, ist laut Verbraucherzentrale allerdings bisher nicht ausreichend belegt. Darauf weist auch der Gesundheitsmonitor 2016 von Barmer GEK und Bertelsmann Stiftung hin. Demnach argumentieren Kieferorthopäden Eltern gegenüber dennoch häufig mit möglichen Spätfolgen, wenn eine Fehlstellung nicht behandelt wird.
Um zu beurteilen, ob ein Kind eine Zahnspange braucht, orientieren sich die Ärzte an kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Fehlstellungen des Schweregrads 1 und 2 gelten als so geringfügig, dass die gesetzlichen Kassen die Kosten für eine Zahnspange nicht übernehmen. Ab Grad 3 bezahlen sie die Korrektur, auch wenn das Kind momentan keine Probleme hat.
Entscheiden sich die Eltern für eine Behandlung ihres Kindes, sollte sie beginnen, bevor das Kieferwachstum abgeschlossen ist. „Das ideale Alter liegt bei etwa 10 bis 13 Jahren“, sagt Dirk Kropp. Die Behandlung dauert in der Regel vier Jahre.
Ob ein Patient eine herausnehmbare oder feste Zahnspange benötigt, hängt vom Befund ab. „Meistens macht man eine Kombination aus beidem“, sagt Hub van Rijt, Zahnarzt mit Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie aus Bielefeld. Lose Spangen werden bei leichteren Fehlstellungen oder als Vorbereitung für eine feste Spange eingesetzt. Erstere bestehen aus einer an die Zähne angepassten Kunststoffform, die mit Drahtklammern festgehalten wird. Das Kind trägt die Spange nachts und möglichst lange auch am Tag. Zum Essen und beim Sport wird sie herausgenommen. Bei festen Zahnspangen klebt der Kieferorthopäde „Brackets“ – kleine Plättchen aus Metall, Keramik oder Kunststoff – auf die Zähne. Ein Drahtbogen, der die Brackets verbindet, bringt die Zähne in die richtige Position.
Ist das Behandlungsziel irgendwann erreicht, kann die Zahnspange entfernt werden. Um das Ergebnis zu stabilisieren, schließt sich dann die sogenannte „Retentionsphase“ an. Hinter den Frontzähnen wird ein Draht befestigt – ein „Retainer“ –, der ein bis zwei Jahre dort bleiben sollte. „Wenn der Draht nicht stört, kann man ihn auch fünf oder zehn Jahre im Mund lassen“, sagt van Rijt.
Auch wenn ein entsprechender Schweregrad vorliegt, übernehmen die Krankenkassen häufig nicht die kompletten Kosten für die Behandlung. In den meisten Fällen zahlen die Eltern kräftig dazu – Beträge von 1000 Euro und mehr sind keine Seltenheit, zeigt der Gesundheitsmonitor. Van Rijt erklärt das mit dem medizinischen Fortschritt: „Die Zahnmedizin hat sich weiterentwickelt, und die Kasse zahlt nicht immer das, womit es am besten funktioniert.“
Zusatzleistungen werden vor allem bei festen Spangen angeboten. Teurere Materialen für Brackets und Drähte sind optisch unauffälliger oder versprechen einen besseren Tragekomfort und eine kürzere Behandlungsdauer. Häufig empfehlen Kieferorthopäden bei festen Zahnspangen zur Kariesprophylaxe außerdem eine regelmäßige professionelle Zahnreinigung, die die Kassen nicht bezahlen.
Wenn Eltern unsicher sind, ob die angebotenen Leistungen sinnvoll sind, rät Zahnarzt Hubertus van Rijt, eine Zweitmeinung einzuholen. Patienten können sich dazu bei Krankenkassen, Zahnärztekammern oder Verbraucherzentralen beraten lassen.
