Leipzig/Bremen - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat festgestellt, dass die Beteiligung des Profi-Fußballs an Polizeikosten bei Risikospielen grundsätzlich rechtmäßig ist. Der konkrete Rechtsstreit zwischen der Deutschen Fußball Liga (DFL) und dem Land Bremen über den Gebührenbescheid über 415 000 Euro wurde von Richter Wolfgang Bier aber an das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen zurückverwiesen.
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Wie wurde die Entscheidung begründet |
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Der zusätzliche Aufwand für Polizeibeamte „darf dem Veranstalter zugerechnet werden. Denn dieser ist für den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung auf die zusätzliche Polizeipräsenz angewiesen“, hieß es vom Gericht. Beim Fußball verfügen Veranstalter und Polizei zudem über ausreichend Erfahrung, um den betriebenen Aufwand im Vorfeld planen und im Nachgang rechtfertigen zu können. Der Veranstalter werde außerdem „nicht etwa als Veranlasser einer Störung der öffentlichen Sicherheit in Anspruch genommen, sondern vielmehr als Nutznießer einer besonders aufwendigen polizeilichen Sicherheitsvorsorge“.
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Welche Bedeutung hat die Entscheidung |
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Die DFL musste eine klare Niederlage hinnehmen. Vor dem OVG wird es nicht mehr darum gehen, ob die Kosten für zusätzliche Beamte übernommen werden müssen, sondern nur noch darum, wie der Gebührenbescheid genau berechnet wird. Die konkrete Forderung Bremens über 415 000 Euro für das Nordderby zwischen Werder und dem Hamburger SV im April 2015 könnte am Ende geringer ausfallen. Bedeutender ist die Botschaft an alle anderen Bundesländer: Die DFL und die Vereine bei Risikospielen für den Einsatz zusätzlicher Polizisten zur Kasse zu bitten, ist ab sofort möglich.
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Wie haben die Prozessparteien reagiert |
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DFL-Präsident Reinhard Rauball räumte sofort ein, dass die Entscheidung „sicher anders ausgefallen ist, als wir angenommen haben“. Zunächst werde er nun mit den Vereinen „die Lage diskutieren“. Der Jurist befürchtet, dass die Chancengleichheit der Bundesliga und 2. Liga leiden werde, wenn nur einige Bundesländer Gebührenbescheide versenden, andere aber nicht. Bremens Innensenator Ulrich Mäurer war hocherfreut über die Entscheidung, mit der „Rechtsgeschichte“ geschrieben worden sei. Für zukünftige Gespräche deutete der SPD-Politiker an, über verschiedene Lösungsansätze diskutieren zu wollen. Termine für die neue Verhandlung über den konkreten Gebührenbescheid vor dem OVG Bremen stehen noch nicht fest
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Was sagen die anderen Innenminister |
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Das Thema wird mit hoher Wahrscheinlichkeit bei der 210. Innenministerkonferenz im Juni auf der Tagesordnung stehen. Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius will die Vereine jedenfalls nicht an den Kosten beteiligen. Das Urteil gebe Bremen zwar recht, zwinge andere Bundesländer aber nicht, genauso vorzugehen, sagte der SPD-Politiker am Freitag in Hannover. „Das heißt: Wir bleiben auch nach dieser Entscheidung dabei, dass wir Kosten nicht in Rechnung stellen, weil wir es nach wie vor für falsch halten.“
