Berne - Die Firma Wilhelm Wussow will ihre Sandabbaufläche in Harmenhausen erweitern. Die Anwohner sorgen sich und verweisen auf Schäden an ihren Häusern, für die sie den Sand- und Kleiabbau verantwortlich machen. Während eines Erörterungstermins im Kreishaus des Landkreises Wesermarsch machten beide Seiten ihre Positionen jetzt noch einmal deutlich.
Die Themen Standsicherheit in Bezug auf die örtlichen Boden- und Wasserverhältnisse mit möglichen Auswirkungen auf die vorhandenen Wohngebäude sowie die umweltbezogenen Themen bildeten laut Landkreis die Schwerpunkte der Veranstaltung. Zudem stellte die Firma Wussow die vorgesehenen Planungen zur Erweiterung des vorhandenen Sandabbaus vor und erläuterte die hierfür aufgestellten Untersuchungen und Fachgutachten.
Verhandlungsleiter und Dezernent des Landkreises Wesermarsch, Matthias Wenholt, zeigte sich sehr zufrieden mit dem Verlauf: Mehr als vier Stunden seien von allen Seiten die einzelnen fachlichen Aspekte und Positionen vorgetragen und darüber diskutiert worden. „Hierbei konnten noch einmal die wesentlichen Bestandteile der Maßnahme nachvollziehbar erläutert werden, so dass das Ziel der Veranstaltung erreicht wurde“, sagte Wenholt.
Nunmehr gelte es, die zusätzlich gewonnenen Erkenntnisse gemeinsam mit den anderen Stellungnahmen des Anhörungsverfahrens zu bewerten, um in Bezug auf eine mögliche Genehmigung des Vorhabens diese so auszugestalten, dass alle Schutzgüter entsprechend gewichtet und abgewogen würden. Als Schutzgüter definiert sind laut Landkreis Mensch, Tiere, Pflanzen sowie biologische Vielfalt, Boden, Wasser und sonstige Sachgüter.
Der schon vorhandene Sandabbaubereich soll laut Landkreis mit einer Fläche von rund 9,7 Hektar erweitert werden, um hier rund 60 000 bis 80000 Kubikmeter Klei und rund 800 000 Kubikmeter Sand gewinnen zu können. Die Erweiterung solle nach Beendigung des Abbaus als See gestaltet werden. Während des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens solle auch ein Gewässer verlegt werden.
Zu den Teilnehmern des Erörterungstermins gehörten nach Angaben des Landkreises Vertreter der Firma Wussow nebst des mit der Erstellung der Antragsunterlagen beauftragten Planungsbüros und des Bodengutachters sowie Vertreter eines anerkannten Naturschutzverbandes, der Gemeinden Berne und Lemwerder, Behördenvertreter und sowie Anwohner aus und deren Rechtsbeistand.
Der Landkreis weist darauf hin, dass im Erörterungstermin keine anschließenden Entscheidungen über die Genehmigung der Maßnahme getroffen worden seien. Er habe der Erläuterung und Vertiefung der vorgebrachten Einwände gedient. Ein Erörterungstermin ist laut Landkreis der letzte Schritt der Anhörung in einem Planfeststellungsverfahren. Eine Entscheidung erfolgt nach Angaben des Landkreises im nunmehr folgenden Verfahrensschritt: der Erarbeitung des Planfeststellungsbeschlusses, in dem alle bisherigen Einwendungen entsprechend fachlich bewertet und miteinander abgewogen werden sollen.
