Nordenham /Oldenburg Im Prozess gegen den 26 Jahre alten Mann aus Nordenham, der sich vor dem Oldenburger Landgericht wegen Drogenhandels im großen Stil verantworten musste, ist der Angeklagte am Donnerstag zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Ein umfassendes Geständnis und eine Aufklärungshilfe hätten sich ganz erheblich strafmindernd ausgewirkt, sagte die Vorsitzende Richterin Judith Blohm.
Bereits in ersten Vernehmungen hatte der 26-Jährige, der in zahlreichen Fällen in Nordenham Marihuana verkauft hatte, umfangreiche Angaben gemacht. Aber nicht nur das wurde positiv gewertet. Auch eine abgeschwächte Anklage zog den Strafrahmen weit nach unten.
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Ursprünglich war dem Angeklagten vorgeworfen worden, Drogen auch an Minderjährige abgegeben zu haben. So etwas ist mit einer sehr hohen Strafe bedroht.
Doch der Anklagepunkt „Abgabe von Drogen an Minderjährige“ ließ sich im Prozess nicht feststellen, so dass die Staatsanwaltschaft von diesem Vorwurf wieder abrückte.
Den Feststellungen zufolge stand der Angeklagte unter dem Einfluss eines hochkarätigen Dealers. Von diesem soll er auch die Drogen bezogen haben, die er dann selbst verkaufte. Im Verhältnis zu diesem Dealer habe der Angeklagte eine eher untergeordnete Rolle gespielt, sagte die Richterin.
Der Dealer, der in Nordenham massiv Drogen verkauft hatte und von dem auch der Angeklagte sein Rauschgift bezog, war auf seiner letzten Beschaffungsfahrt festgenommen worden und zwar auf der Weserfähre Blexen-Bremerhaven. In seinem Gepäck fanden die Fahnder ein Kilogramm Marihuana.
Der Mann ist bereits zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Das Urteil, gefällt vom Oldenburger Landgericht, ist vor einer Woche rechtskräftig geworden.