Nordenham /Oldenburg Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung hat das Oldenburger Landgericht am Freitag in zweiter Instanz einen 40 Jahre alten Familienvater aus Nordenham zu vier Monaten Haft auf Bewährung und einer 18-monatigen Führerscheinsperre verurteilt. Damit verschärfte die Berufungskammer ein früheres Urteil des Nordenhamer Amtsgerichtes. Das hatte von einer Freiheitsstrafe abgesehen und den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 6600 Euro verurteilt. Die 18-monatige Führerscheinsperre war aber auch schon in Nordenham verhängt worden.
Der Angeklagte gilt als notorischer Fahrer ohne Fahrerlaubnis. Seit 1998 hat er schon keine deutsche Fahrerlaubnis mehr. Trotzdem war er immer wieder Auto gefahren.
Der Nordenhamer Polizei bestens bekannt, wurde er auch immer wieder kontrolliert und anschließend durch die Gerichte verurteilt. Das sollte endlich ein Ende haben. Der 40-Jährige fuhr nach Bulgarien und besorgte sich dort eine neue Fahrerlaubnis. Als er im Juli dieses Jahres in Nordenham erneut Auto fuhr und von der Polizei kontrolliert wurde, zeigte er diese neue Fahrerlaubnis vor.
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Die Beamten erkannten aber schnell, dass es sich dabei um eine Fälschung handelte. Das Dokument war mit einem Tintenstrahldrucker ausgedruckt worden, die Ränder waren unsauber geschnitten. War der Angeklagte in Bulgarien nichts ahnend Betrügern aufgesessen und hatte er das Dokument tatsächlich für echt gehalten? Die Verteidigung trug das so vor. Deswegen hatte sie auch gegen das Nordenhamer Urteil Berufung eingelegt.
Aber auch die Staatsanwaltschaft legte Rechtsmittel ein. Sie war der Ansicht, dass der Angeklagte sehr wohl um die Fälschung wusste und er dafür höher bestraft werden müsse als noch durch das Nordenhamer Amtsgericht geschehen. Das Oldenburger Landgericht sah das genauso. Der 40-Jährige habe zumindest billigend in Kauf genommen, dass das Dokument gefälscht gewesen sein könnte. Er wisse ja wohl selbst am besten, von wem er das Dokument habe, so der Richter.
Damit hatte sich der Angeklagte wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erneut schuldig gemacht. Strafschärfend wirkten sich die zahlreichen Vorstrafen und der Umstand aus, dass der Angeklagte bei seiner letzten Fahrt auch noch unter Drogeneinfluss stand.