Elsfleth - Der Haushaltsplan für dieses Jahr sollte in der Sitzung des Elsflether Stadtrates am vergangenen Dienstag verabschiedet werden. Der Haushalt ist Voraussetzung dafür, dass Gelder ausgegeben und eingenommen werden dürfen – er ist also notwendige rechtliche Handlungsgrundlage für die Stadtverwaltung mit Bürgermeisterin Brigitte Fuchs an der Spitze.
Die hohe Zahl Covid-19-Infizierter in der Wesermarsch hat die Kreisverwaltung am Dienstag in Abstimmung mit den Kommunen und der Polizei dazu bewogen, eine Ausgangssperre in der Zeit von 21 bis 5 Uhr zu verhängen. Zudem wurden die Kreis-Bewohner aufgefordert, Kontakte zu reduzieren und möglichst nur unvermeidbare Termine außerhalb der eigenen vier Wände wahrzunehmen.
Gutes Beispiel abgeben
Die Ausgangssperre gilt zunächst bis 24. Februar. Deshalb hat Bürgermeisterin Brigitte Fuchs in Absprache mit der Ratsvorsitzenden Ingrid Miodek und den Vorsitzenden der im Stadtrat vertretenen Fraktionen die Sitzung kurzerhand abgesagt. „Wenn wir von den Bürgern Einschränkungen fordern, dann sollten wir mit gutem Beispiel vorangehen“, erklärt die Verwaltungschefin ihre Entscheidung. Zudem hätte es Probleme geben können, dass alle Ratsmitglieder rechtzeitig vor 21 Uhr nach Hause gekommen wären, wenn die Sitzung, die um 19 Uhr beginnen sollte, länger gedauert hätte.
Die Sitzung hätte formal aber stattfinden können, betont die Bürgermeisterin. Mit der Stadthalle verfüge die Stadt Elsfleth über ein ausreichend großes Gebäude, um eine Versammlung mit 23 Ratsmitgliedern, Mitarbeitern der Stadtverwaltung und Zuhörern unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln abhalten zu können.
Da aktuell niemand abschätzen kann, wann die Zahl der Neuinfektionen in der Wesermarsch stabil unter den kritischen Inzidenzwert von 200 sinkt (dann könnten die strengen Einschränkungen wieder etwas gelockert werden), haben sich die Bürgermeisterin und die Fraktionsvertreter auf das so genannte Umlaufverfahren verständigt, das als schriftliches Abstimmungsverfahren im Paragraf 182 „Sonderregelungen bei epidemischen Lagen“ im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz als rechtlich mögliche Alternative vorgeschlagen wird.
Unterlagen per Boten
Im Kreistag seien auf diese Weise bereits Abstimmungen erfolgt; auch der Nordenhamer Stadtrat ist am Donnerstag nicht wie geplant zur Präsenzsitzung zusammenkommen, über die auf der Tagesordnung stehenden Entscheidungen soll ebenfalls per Umlaufverfahren abgestimmt werden.
Die Elsflether Ratsfrauen und -männer haben bereits per Boten ihre Sitzungsunterlagen erhalten. Bis Dienstag, 23. Februar, haben sie nun Zeit, um abzustimmen. Dabei müssen sie zunächst erklären, dass sie mit dem Umlaufverfahren einverstanden sind, dann erst entscheiden sie inhaltlich. Vier Fünftel der Ratsmitglieder müssen mindestens dem Umlaufverfahren zustimmen. Wird diese Zahl nicht erreicht, ist das Verfahren ungültig.
Kreis muss genehmigen
Da in den Fachausschüssen und zuletzt im nichtöffentlichen Verwaltungsausschuss jeweils einstimmige Beschlüsse erzielt wurden, geht die Bürgermeisterin davon aus, dass es keinen Widerspruch gegen das Umlaufverfahren geben und anschließend dem Haushaltsplan zugestimmt wird. Die ersten Ratsmitglieder hätten bereits ihre entsprechend gekennzeichneten Unterlagen im Rathaus abgegeben, sagt Fuchs.
Wenn der Rat erwartungsgemäß dem Haushalt zugestimmt hat, dann muss dieser noch vom Landkreis als Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Erst wenn die Genehmigung aus dem Kreishaus vorliegt, kann nach diesem Plan gearbeitet werden.
