Elsfleth - Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 (Silvesterfeuerwerk) dürfen im gesamten Gebiet der Stadt Elsfleth am 31. Dezember und 1. Januar 2022 in einem Umkreis von 200 Metern zu besonders brandgefährdeten Gebäuden und Anlagen, insbesondere stroh- und reetgedeckten Häusern, Fachwerkhäusern, Tankstellen, Kirchen und Altenpflegeheimen nicht abgebrannt werden. Darauf weist die Stadtverwaltung Elsfleth hin. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Anordnung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, heißt es in der entsprechenden Allgemeinverfügung der Stadt. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden.