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Repowering im Windpark Wehrder Nächster Zwischenschritt in Windeseile ermöglicht

Im Windpark Wehrder

Im Windpark Wehrder

Elsfleth - Nach gerade einmal 14 Minuten war die Sache geklärt. In Windeseile – also passend zum Thema – ermöglichte der zuständige Ausschuss der Stadt Elsfleth den nächsten Zwischenschritt zur Erneuerung des Windparks Wehrder. Demnach sollen der Verwaltungsausschuss und der Stadtrat am 13. Juli den Vorentwurf zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 36 beschließen und diesen öffentlich auslegen.

Einzig Cordula Rebehn (UWE) stimmte am Dienstag im Ausschuss für Wirtschaft und Stadtentwicklung, Landschaftsschutz sowie Bau und Straßen gegen die Beschlussvorschläge. Der Rest des Gremiums folgte den Plänen.

Anlagen veraltet

Vor dem Votum hatte Thomas Aufleger von der NWP Planungsgesellschaft mbH noch einmal verdeutlicht, warum das Repowering, also die Modernisierung des Windparks, Sinn ergebe. „Die 13 Windenergieanlagen waren 1999, als sie errichtet worden waren, up to date. Mittlerweile sind sie aber veraltet“, sagte er.

Zudem fallen die Anlagen mit einer Leistung von je 1,5 MW nach 20 Jahren aus der Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), der Windpark ist daher nicht mehr wirtschaftlich. Um die alten Anlagen zu ersetzen, bedarf es allerdings der Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 36.

Thomas Aufleger skizzierte, wie der künftige Windpark aussehen könnte. Sechs bis sieben neue Anlagen sollen es sein, alle rund 200 Meter hoch und mit der dreifachen Leistung ausgestattet. „Auf der gleichen Fläche wird also mehr Strom erzeugt“, erklärte Thomas Aufleger weiter.


Erhebliche Folgen

Sollte die Aufhebung des Bebauungsplans irgendwann einmal tatsächlich beschlossen werden, hätte dies für die Stadt Elsfleth große Folgen. Denn: Genehmigt werden neue Anlagen auf Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BimschG). Damit ist der Landkreis Wesermarsch und nicht die Stadt Elsfleth die verantwortliche Behörde.

Die Stadt könnte dann im Zusammenhang mit dem Windpark nicht mehr beklagt werden. Planungs-, Gutachter- und Prozesskosten trägt die Windpark Wehrder GmbH als Investor.

Etwaige Klagen würden den theoretischen Zeitplan, den die Windpark Wehrder GmbH bereits skizziert hatte, zunichtemachen. Ein neuer Park in Windeseile? Unter Umständen also doch nicht so realistisch.

Nicolas Reimer
Nicolas Reimer Thementeam Polizei/Justiz
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