Elsfleth - Die im Jahr 1916 gegründete Elsflether Werft mit ihrer mehr als 100-jährigen Tradition ist Geschichte. Die Lürssen-Gruppe hatte die Werft 2019 zwar übernommen, doch als Mieter des Geländes der Elsflether Werft den Standort zum 1. Juli 2020 bereits wieder aufgegeben. Nun wird nach neuen Nutzern gesucht. Der Pachtvertrag hat allerdings eine Laufzeit von vier Jahren.
Mit Bahnanschluss
Nach dem Rückzug der Lürssen-Gruppe gibt die CDU-Fraktion im Elsflether Stadtrat die Hoffnung nicht auf, dass auf dem Gelände irgendwann auch wieder Arbeitsplätze entstehen können. „Immerhin liegt das Gelände der Elsflether Werft in einem uneingeschränkten Industriegebiet mit Bundeswasserstraßen“, teilt CDU-Ratsmitglied Volker Osterloh mit. Zudem verfüge das Areal über einen Bahnzugang. „Ein solches Gebiet in Deutschland neu zu entwickeln, ist wohl angesichts bürokratischer Hemmnisse ein schier aussichtsloses Unterfangen“, merkt Volker Osterloh an.
Als Gründe für die Aufgabe des Standorts in Elsfleth hatte Lürssen unter anderem die Verschlickung des an der Hunte gelegenen Werfthafens, Altlasten auf dem Werftgelände sowie einen massiven Sanierungsstau genannt. Auch wurde die Nähe zu einem Landschaftsschutzgebiet (LSG) erwähnt. „Die CDU-Fraktion weist darauf hin, dass dieses LSG bisher noch nicht vom Kreistag beschlossen wurde“, betont Volker Osterloh dazu. Noch hätten die politischen Gremien im Landkreis Wesermarsch die Möglichkeit, diese Schutzverordnung inhaltlich zu gestalten. Für den Bereich zwischen Eisenbahnbrücke und Huntesperrwerk könnten etwa großzügige Freistellungen in die Schutzverordnung eingebracht werden.
Hafen verschlickt
Die Verschlickung des Werfthafens ist ein Problem. Laut Volker Osterloh müssen insbesondere an den wasserseitigen Anlagen der Elsflether Werft tiefgreifende Modernisierungsarbeiten vorgenommen werden, wenn der Standort für die Zukunft gerüstet werden soll. „Deshalb fordert die CDU-Fraktion, dass beispielsweise Ramm- und Tiefbauarbeiten ganzjährig durch die LSG-Verordnung freigestellt bleiben müssen“, so der Elsflether Ratsherr. Ebenso wichtig ist seiner Meinung nach ein Verweis, „dass die per Vertrag mit dem Land Niedersachsen zugesicherte Schlickräumung des Hafenbeckens auch zukünftig durch die LSG-Verordnung keine aufschiebende Wirkung oder andere Restriktionen erfährt“.
Ebenfalls appelliert die CDU in Elsfleth an die Kreispolitik, die maximal zulässigen Erheblichkeitsschwellenwerte zu benennen, die für die Versagung einer Genehmigung herangezogen werden könnten. Die Gremien des Kreistages werden sich im dritten Quartal mit der komplexen Thematik befassen.
