Butjadingen - Nach jahrelanger Diskussion möchte die Gemeinde Butjadingen das wachsende Problem wegen illegaler Fereienwohnungen in den Griff bekommen. Denn die Bevölkerung benötige ausreichend Wohnraum und inzwischen gebe es immer mehr Beschwerden über die große Zahl der Ferienhäuser und -wohnungen in Wohngebieten, mit denen Wohnraum entzogen wird.
In allgemeinen Wohngebieten sei das nur ausnahmsweise zulässig – zu einem Anteil von maximal 30 Prozent. Dieser Anteil könnte in einigen Gebieten bereits überschritten sein. Wegen fehlender Genehmigungen wisse der Landkreis als Bauaufsichtsbehörde aber nicht, wo wie viele Ferienwohnungen errichtet sind. Um Klarheit zu schaffen, habe die Gemeinde jetzt 650 bis 700 Besitzer von Wohngebäuden, die außerhalb touristischer Siedlungsbereiche liegen, angeschrieben und über die Rechtslage informiert.
Aufklärende Post überraschte Vermieterin
Während es beim Tourismustag Applaus für die Vorgehensweise der Gemeinde gab, ist das Ganze für viele Betroffene nicht nachvollziehbar. Zu ihnen gehört auch Heike Buchwald, die eine Ferienwohnung in Eckwarden besitzt. Das Haus, in dem sich ihre Ferienwohnung befindet, sei Anfang der siebziger Jahre von ihrem Opa erbaut worden und seitdem immer im Besitz der Familie gewesen. Lange Zeit sei die Wohnung als private Ferienwohnung genutzt worden.
Mittlerweile wohnt Heike Buchwald selbst in der Gemeinde und hat die Ferienwohnung ihres Großvaters vor elf Jahren übernommen. Seitdem vermietet sie die Wohnung an Urlauber. Als sie nun Post von der Gemeinde bekam, mit der sie über die Rechtslage informiert wurde, war sie überrascht. „Als ich die Ferienwohnung damals übernommen habe, habe ich bei der Gemeinde angerufen und gefragt, ob ich irgendetwas beachten muss, wenn ich die Wohnung vermieten möchte. Das wurde verneint“, sagt Heike Buchwald. Dass heute nicht mehr nachvollzogen werden kann, was damals besprochen wurde, ist der Vermieterin bewusst. Ebenso könne sie verstehen, dass die Gemeinde gegen die Flut an Ferienwohnungen in Wohngebieten vorgehen möchte. Nicht nachvollziehbar sei für sie allerdings, dass nun Fereinwohnungen in Frage gestellt werden, die schon existierten, bevor es mit dem Tourismus in Butjadingen überhaupt losging.
„Niemand fühlt sich gestört“
„Die Wohnungen hier gibt es schon immer, niemand fühlt sich gestört“, sagt sie. Um ihre Ferienwohnung legal weiterbetreiben zu können, komme nun einiges an Arbeit und Kosten auf sie zu. „So eine Nutzungsänderung ist nicht mal eben so gemacht“, betont sie. Zudem wisse sie nicht, ob und wann ihr Antrag genehmigt wird und damit auch nicht, ob die Anstrengungen vielleicht sogar hinfällig sind. Eine abschließende Entscheidung des Antragsverfahrens will der Landkreis voraussichtlich erst Mitte des Jahres treffen. Denn um eine Beurteilungsgrundlage für die Verträglichkeit in den jeweiligen Gebieten zu erlangen, möchte die Kreisverwaltung erst alle eingehenden Anträge sammeln und diese in einem Lageplan erfassen, um sehen zu können, wo die 30 Prozent Auslastung eventuell schon erreicht oder sogar überschritten sind. Bis dahin müssen Vermieterinnen und Vermieter wie Heike Buchwald zittern.
„Es kann nicht alles ein Ponyhof sein“, sagte Bürgermeister Axel Linneweber auf die Brisanz anspielend bereits beim Tourismustag. Der Tourismus in Butjadingen hätte nicht nur glänzende Seiten. Eine solche Maßnahme gehöre eben auch dazu. „Und bei dem Vorgehen können wir auch keine Ausnahmen machen für Ferienwohnungen, die schon lange existieren. Wo sollen wir da anfangen und aufhören? Irgendjemand würde sich immer ungerecht behandelt fühlen“, sagt er.
Unterschiedliche Anforderungen
Axel Linneweber sei bewusst, dass ein Nutzungsänderungsantrag mit Arbeit verbunden ist. Wirklich hohe Kosten gebe es aber erst dann, wenn bauliche Veränderungen, beispielsweise aufgrund des Brandschutzes erforderlich sind. „Und diese müssen natürlich erst dann in Angriff genommen werden, wenn sicher ist, dass die Ferienwohnung genehmigt wird“, sagt Axel Linneweber. Auf Heike Buchwald kommen solche baulichen Veränderungen voraussichtlich zu. „Da frage ich mich, was wäre, wenn ich selber in dieser Wohnung wohnen würde. Dann hätte ich jetzt keine Post bekommen. Und dann wäre der Brandschutz egal?“, sagt Heike Buchwald.
Tatsächlich gebe es unterschiedliche Anforderungen zwischen privatem Wohnraum und Wohnraum, der gewerblich vermietet wird, wie Axel Linneweber erklärt. „Dass dabei alles auf Vordermann ist, sollte aber ja ohnehin auch im Interesse der Vermieter sein. Denn nur dann greift im Ernstfall auch ein Versicherungsschutz“, sagt er. Denn Versicherungen könnten im Fall eines Falles einwenden, dass für diese oder jene Ferienwohnung keine Genehmigung vorliegt, für Ferienwohnungen aber andere Brandschutzauflagen hätten erfüllt werden müssen.
„Wir wollen endlich Klarheit“
Nochmals betont der Bürgermeister, dass die Gemeinde mit der Maßnahme niemanden ärgern möchte. Es müsse jedoch einen Mittelweg zwischen Wohnen und Tourismus in der Gemeinde geben. „Wir wollen endlich Klarheit und wissen, wo Ferienwohnungen sind und wo nicht.“ Und das funktioniere eben nur mit einem solchen Vorgehen.
