Nordenham - Der Erzgebirgskreis in Sachsen hat es vorgemacht und seine Forderung in Höhe von 5 Millionen Euro gegen die insolvente Greensill-Bank an eine Investmentgesellschaft mit Sitz in Luxemburg verkauft. Diesem Beispiel sollte die Stadt Nordenham, für die sogar 13,5 Millionen Euro auf dem Spiel stehen, nach Meinung der FDP-Ratsfraktion folgen. Doch die Stadtverwaltung stellt sich quer.
Der FDP-Ratsherr Rolf Ahlers hat in der Stadtratssitzung am Donnerstagabend im Namen seiner Fraktion eine Veräußerung der Ansprüche beantragt. Er bezeichnete die Annahme, dass die Stadt Nordenham die 13,5 Millionen Euro auf dem Klagewege zurückerhalten könne, als „utopisch“. Zudem seien die Rechtsstreitigkeiten mit hohen Kosten verbunden. Auch der Zeitfaktor und die Inflation gelte es zu berücksichtigen. Bei einer erwarteten Verfahrensdauer von etwa zehn Jahren müsse davon ausgegangen werden, dass die eventuellen Teilrückzahlungen „deutlich weniger wert als heute“ wären.
30 bis 40 Prozent
Vor diesem Hintergrund fordern die Freidemokraten einen Verkauf der gesamten Forderungssumme. Bei einem üblichen Erlös von 30 bis 40 Prozent könne die Stadt Nordenham sich immerhin 4 bis 5 Millionen Euro sichern. Das sei allemal besser, als am Ende ganz mit leeren Händen dazustehen.
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Nils Humboldt gab der Stadtverwaltung eine Steilvorlage, indem er die Frage nach den rechtlichen Bestimmungen aufwarf. Vize-Verwaltungschef Bert Freese nahm den Ball auf und betonte, dass ein Verkauf bei einem Erlöswert von 30 bis 40 Prozent „rechtswidrig“ wäre.
Dabei verwies er auf das niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz. Das schreibe vor, dass ein kommunales Vermögen „in der Regel“ nur zum tatsächlichen Wert veräußert werden dürfe. Nach dem jetzigen Stand, so Bert Freese, hätten die Ansprüche gegen Greensill nun einmal einen Wert von 13,5 Millionen Euro – und nicht von 4 bis 5 Millionen Euro. Auch die Kommunalaufsicht beim Landkreis Wesermarsch habe signalisiert, dass die von der FDP geforderte Vorgehensweise nicht mit den Rechtsvorschriften zu vereinbaren wäre.
Stellungnahme einholen
Die Stadtratsfraktionen verständigten sich darauf, noch keinen Beschluss zu fassen und das Thema an den Finanzausschuss zu verweisen. Bis zur nächsten Sitzung des Gremiums soll die Verwaltung eine verbindliche Stellungnahme der Kommunalaufsicht einholen.
