Bericht „Dem Katzenquäler droht Gefängnisstrafe“, NWZ-Ausgabe vom 20. Mai

... bei der bis jetzt ausgelobten Summe von 2500 Euro glaube ich nicht, dass Wissende oder Ahnende ihre vielleicht Verwandten, Mitschüler, Freunde, Partner, Kinder, Nachbarn, Arbeitgeber oder andere aus ihrem Lebenskreis verraten – es geht ja „nur“ um ein Tier – auch noch um eine Katze, die Singvögel tötet und bei Jägern ganz klar auf der Abschussliste steht. Vor kurzer Zeit waren ausführliche Artikel über das Jagdverhalten freilebender (ausgesetzter) Katzen zu lesen.

Eine Bestrafung in Anwendung unserer Gesetzgebung wird auch nur als Bewährungsstrafe, vielleicht mit Geldstrafe, zu erwarten sein.

An der Verrohung der sozialen Gefühlswelt des oder der Täter wird das wohl kaum etwas ändern. Abknallen oder Totquälen? Darf das in unserer Gesellschaft eine Ebene zur Diskussion sein?

Wenn das so stattfindet, hat die Verrohung unserer Gesellschaft gegen alle Schwächeren bereits die Grenze von Menschlichkeit überschritten.

Meine Hoffnung ist, dass die Wissenden und Ahnenden aus dieser Erkenntnis heraus doch noch zur Auffindung der Täter beitragen – und nicht wegen der Belohnung.


Barbara Klebinger Oldenburg