Kleinensiel - Autofahrer, die an diesem Sonnabendnachmittag die Nordröhre des Wesertunnels in Richtung Kleinensiel passieren wollen, müssen sich auf eine Geduldsprobe einstellen. Denn das Verwaltungsgericht Oldenburg hat den Fahrraddemonstranten gegen die geplante Küstenautobahn erlaubt, auch den Tunnel zu durchfahren.
Fahrräder statt Autos
Das bedeutet, dass der Verkehr besonders auf der Bundesstraße 437 zwischen Stotel und Kleinensiel etwa von 14.30 bis 16 Uhr erheblich beeinträchtigt wird, wie ein Sprecher der Kreisverwaltung mitteilt. Er bittet die Verkehrsteilnehmer, besonders umsichtig zu fahren und den Anweisungen der Polizei zu folgen, wenn sie auf den Demonstration stoßen.
Solange sich der Demonstrationszug auf dieser Strecke bewegt, dürfen andere Verkehrsteilnehmer sich dort nicht bewegen. Der Verkehr könne erst wieder anrollen, wenn der Demonstrationszug die Strecke verlassen und die Bundesstraße 212 erreicht habe. Ausdrücklich weist der Kreissprecher darauf hin, dass die Weserfähre Golzwarden/Sandstedt am Sonnabend nicht verkehrt, weil sie repariert wird.
Die Bürgerinitiative „A 20 nie Hipstedt und umzu“ reagiert mit Erleichterung auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts. Die Durchfahrt durch den Tunnel sei ein Höhepunkt der zweitägigen Fahrraddemonstration, die in Hipstedt mitten im Elbe-Weser-Dreieck startet und am Sonnabendnachmittag ab etwa 17 Uhr mit einer Kundgebung auf dem Nordenhamer Marktplatz endet. Die Kreisverwaltung hatte diese Durchfahrt mit Hinweis auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs untersagt; dagegen hatte den Bürgerinitiative vor dem Verwaltungsgericht geklagt.
Konkreter Bezug
Das Gericht erkennt in seinem Beschluss an, dass der Fahrt durch den Tunnel ein hohes Gewicht zukomme, weil dieses Bauwerk neben dem Abschnitt der A 27 zwischen Wulsdorf und Stotel die einzige Teilstrecke der künftigen Küstenautobahn sei, die schon fertiggestellt sei. Damit bestehe ein konkreter Bezug zum Thema der Demonstration.
Zu den Bedenken der Kreisverwaltung, dass durch die Radler ein Rückstau bis zur Autobahn und zusätzliche Unfallgefahren entstünden, sagte das Gericht, diese könnten von der Polizei auf ein zumutbares Maß verringert werden. Generell gehörten Staus zu den alltäglichen Erscheinungen im Straßenverkehr.
Bei dem Beschluss stützte sich das Gericht auf eine ähnliche Entscheidung, die es im Juli 2016 zu einer Fahrraddemonstration durch den Tunnel getroffen hatte.
Noch wichtiger als der Erhalt der kompletten Demonstrationsstrecke ist den Veranstaltern aber, dass der Versuch gescheitert sei, das grundgesetzlich geschützte Versammlungsrecht einzuschränken, wie sie sagten.
