Wesermarsch - Menschen, die vor dem andauernden Krieg in der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind, sollten ohne großen bürokratischen Aufwand eine Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis bekommen – so hat es sich der Bund vorgestellt und dafür eine Verordnung erlassen, die im besten Verwaltungsdeutsch den Titel „Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung“ erhalten hat.
Darin steht im Wesentlichen: Für Ukrainerinnen und Ukrainer, die im Februar 2024 eine gültige Aufenthaltserlaubnis haben, wird diese ohne weiteren Aufwand zunächst bis zum 4. März 2025 verlängert. Die entsprechenden Bescheinigungen gelten ohne Änderung weiter. Für die Behörden und eigentlich auch für die Geflüchteten in der Wesermarsch ist das erst mal ein großer Vorteil: Rund 1200 Menschen aus der Ukraine hätten sonst zu zwei Terminen zu den Behörden kommen müssen, um sich erneut registrieren zu lassen und eine verlängerte Aufenthaltserlaubnis zu bekommen.
Regelung nicht bekannt
Das Problem: Auf den Aufenthaltsdokumenten steht ein Ablaufdatum und das ändert sich auch nicht. Doris Ammermann, Leiterin des Vereins Refugium Wesermarsch, der viele geflüchtete Menschen betreut, erläuterte am Dienstag bei einem Termin im Kreishaus in Brake, welche Schwierigkeiten jetzt auftauchen: „Die Leute, die beruflich mit dem Thema zu tun haben, wissen von dieser Regelung, viele andere aber nicht.“
Diese anderen, das sind unter anderem Arbeitgeber und Vermieter, teilweise aber auch die Ukrainerinnen und Ukrainer selbst. Olena Palahnyuk, ebenfalls von Refugium, hat in den vergangenen Wochen mehrere Menschen betreut, die kurz davor standen, ihren Arbeitsplatz oder ihre Wohnung zu verlieren, weil die Arbeitgeber und Vermieter sich an den Aufenthaltspapieren orientierten. Sogar beim Jobcenter war die Regelung offenbar teilweise unbekannt.
Landkreis Informiert
Ammermann schlug beim Landkreis Alarm: Die Verordnung, die Bürokratie vermeiden sollte, drohte, zu einem großen Problem zu werden. Mit Hannah-Sophie Heldberg, Koordinierungsstelle für Migration und Teilhabe beim Landkreis, Marco Witthohn Fachdienstleiter im Büro des Landrats und Kreisrätin und Dezernentin Maren Würger wurde eine schnelle Lösung gefunden.
Ein Informationsschreiben mit der Unterschrift von Landrat Stephan Siefken wurde in Deutsch, Ukrainisch und Russisch verfasst und breit verteilt.
Mit dem Schreiben hofft der Landkreis, die Unklarheiten bei Arbeitgebern und Vermietern zu beseitigen. Arbeitsverhältnisse und Mietverträge können ohne Bedenken beibehalten und geschlossen werden, bis zum 4. März 2025 können die Menschen aus der Ukraine sicher in der Wesermarsch bleiben. Das Informationsschreiben ist ebenso wie die eigentliche Verordnung des Bundes in verschiedenen Sprachen unter www.wesermarsch.de/ukraine hinterlegt und kann dort heruntergeladen werden.
In besonderen Fällen kann dennoch ein Kontakt zur Ausländerbehörde nötig sein – etwa wenn Geflüchtete eine mehrjährige Ausbildung beginnen wollen. In diesen Fällen lasse sich in der Regel aber ebenfalls eine Lösung finden, die Arbeitgebern wie auch den Geflüchteten die nötige Sicherheit gibt, betonte Maren Würger.
Schnelle Lösung
Doris Ammermann betonte, wie gut in diesem Fall die Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung funktioniert habe. Über das Netzwerk aus Organisationen, die die Geflüchteten unterstützen, sei das Problem mit der Verordnung schnell an die Verwaltung gemeldet worden, und diese habe ebenso schnell eine Lösung gefunden.
Weitergehende Fragen von Arbeitgebern, Vermietern oder anderen Stellen, die mit ukrainischen Flüchtlingen zu tun haben, beantwortet Hannah-Sophie Heldberg (E-Mail: hannah-sophie.heldberg@wesermarsch.de, Tel. 04401/927 712). Das Refugium ist erreichbar per E-Mail an ammermann@refugium.de oder unter Tel. 04401/8291212.
