Wiesmoor Der Landessportbund betont, dass sich auch die Boßlerinnen und Boßler im Friesischen Klootschießer Verband (FKV) an die Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in der Fassung vom 8. Mai halten müssen. Weil die Friesensportler ihren Sport auf der Straße, also im öffentlichen Raum ausübten, sei dies nur unter Einhaltung eines Mindestabstands von zwei Metern erlaubt. Wettkämpfe seien ganz untersagt, heißt es in einer Antwort auf eine Anfrage des FKV. „Diese Regelung betrifft nicht nur den FKV, sondern trifft beispielsweise auch auf Laufgruppen, Nordic Walking oder Radfahrer zu, die in der Regel ebenso den öffentlichen Raum nutzen“, schreibt der Landessportbund.
Der Elf-Punkte-Plan des FKV sei zwar nachvollziehbar, zumal es im Boßelsport „gut möglich sei, die Abstandsregelungen und Hygienemaßnahmen einzuhalten“. Aber Sondergenehmigungen für einzelne Fachverbände haben laut LSB derzeit wenig Aussicht auf Erfolg. Der LSB sei in ständigem Austausch mit der Niedersächsischen Landesregierung und dem DOSB, um weitere Lockerungen für seine Vereine und Verbände zu ermöglichen. Er rechne, je nach Verlauf der Infektionszahlen, mit weiteren Öffnungen gegen Ende Mai.
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