Nordenham - Die Anwohner des Marktplatzes sind in Sachen Lärm einiges gewohnt. Inzwischen sind viele von ihnen allerdings so genervt, dass sich die Beschwerden beim städtischen Ordnungsamt häufen. Grund für den Ärger sind die regelmäßigen Protestkundgebungen, zu denen der Nordenhamer Frank-Rüdiger Halt aufruft. Jeden Dienstagg um 17 Uhr versammeln sich auf dem Marktplatz Menschen, die mit den Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus nicht einverstanden sind. Die Anzahl der Teilnehmer ist überschaubar, aber der Stressfaktor hoch. Offiziell geht es bei den Demonstrationen darum, gegen eine Impfpflicht für Kinder zu protestieren. Anwohner berichten aber, dass bei den Kundgebungen, die in der Regel mit einem Autokorso verbunden sind, noch ganz andere Botschaften verbreitet werden.
Eine Frau, die aus Angst anonym bleiben möchte, erzählt, dass der Lärm inzwischen unerträglich geworden sei. Einmal habe sie erlebt, wie die Polizei einschritt und dafür sorgte, dass Lautsprecher leiser gedreht werden. Auch viele ihrer Nachbarn seien verzweifelt – nicht nur wegen der Geräuschkulisse, sondern auch wegen der Inhalte, die bei den Kundgebungen verbreitet werden.
Die Anwohnerin sagt, es sei nichts dagegen einzuwenden, wenn jemand gegen Impfungen an Kindern oder gegen die Maskenpflicht protestiere. Meinungs- und Demonstrationsfreiheit seien hohe Güter. Aber dass zum Beispiel Kirchenlieder umgedichtet und mit Hassbotschaften versehen werden, sei für sie unerträglich. Es werde Hass gegen den Staat, gegen viele andere Institution und gegen Ärzte verbreitet.
Hinzu komme, dass die Anwohner allein schon durch die Autoposer leidgeplagt seien. Eine Zeit lang war der Marktplatz ein beliebter Treffpunkt für junge Leute, die gerne mal ihre PS-starken Motoren im Stadtzentrum aufheulen lassen. Immerhin sei das inzwischen etwas besser geworden, berichtet die Anwohnerin.
Der stellvertretende Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Nordenham, Raphael Wermke, bestätigte auf Nachfrage, dass sich die Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger zum einen auf die inhaltlichen Aussagen der Protestierer und zum anderen auf den Lärm und die Verkehrsbehinderungen durch den Autokorso bezögen. Raphael Wermke verweist darauf, dass die Stadt Nordenham die Protestaktionen nicht untersagen könne, weil sie unter das vom Grundgesetz geschützte Versammlungsrecht fielen. Für die Überwachung des Demonstrationszuges sei die Polizei zuständig. Deren Aufgabe sei es auch, auf die Einhaltung der zulässigen Lärmwerte zu achten.
