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Strassenreinigung Früher Aufstehen für Schnee schippen?

Auf einer Breite von mindestens einem Meter müssen Geh- und Radwege von Schnee freigehalten werden.

Auf einer Breite von mindestens einem Meter müssen Geh- und Radwege von Schnee freigehalten werden.

Nordenham - Am Wochenende war’s soweit: Der Winter hielt Einzug und verwandelte die Straßen und Nebenanlagen in rutschige Schneepisten. Das bedeutete für viele Grundstückseigentümer, dass sie zu Schaufel und Besen greifen mussten. Nach der Straßenreinigungssatzung der Stadt Nordenham sind sie dazu verpflichtet, die angrenzenden Geh- und Radwege zu räumen und sauber zu halten. Wenn es nach der Stadtverwaltung ginge, müssten die Bürgerinnen und Bürger künftig dafür sorgen, dass die Nebenanlagen werktags schon um 7 Uhr gesäubert sind. So lautete eine Beschlussempfehlung an den Bauausschuss. Doch die Forderung, die Reinigungszeiten um eine Stunde vorzuverlegen, scheiterte am Widerstand der Politik.

Satzung überarbeitet

Im Zuge einer redaktionellen Überarbeitung der Satzung, die das Regelwerk verständlicher machen soll, hatte die Stadtverwaltung auch die zeitlichen Bestimmungen ins Visier genommen. In der bisherigen Fassung sehen diese vor, dass Bürgerinnen und Bürger ihrem Winterdienst unter der Woche sowie an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr nachzukommen haben. Die Verwaltung schlug jetzt vor, an den Werktagen eine Stunde früher anzusetzen. Zur Begründung führte Baudezernentin Ellen Köncke an, dass der Schul- und Berufsverkehr um 8 Uhr schon weitgehend vorbei sei.

FDP-Fraktionsvorsitzender Hergen Kalitzki hingegen zweifelte die Zumutbarkeit einer 7-Uhr-Regelung für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger an. „Da muss man sich ja den Wecker stellen“, sagte er. Zudem sei es gerade für Ältere nicht ungefährlich, zu so früher Stunde in der Dunkelheit ausrücken zu müssen. Hinzu komme, dass es keinerlei Hinweise auf eine besondere Häufung von Unfällen um 7 Uhr gebe. Somit bestehe keine Notwendigkeit, die bisherigen Vorgaben zu ändern. Dieser Argumentation schlossen sich alle Fraktionen an und erteilten dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig eine Abfuhr.

Auch sonst hat die Räumpflicht im Winter wie bisher Bestand. Die Grundstückseigentümer müssen im besagten Zeitfenster sicherstellen, dass „befestigte Geh- und Radwege unabhängig von ihrer Gesamtbreite“ auf einem Streifen von mindestens einem Meter Breite von Schnee zu räumen sind. Bei Glätte ist dafür zu sorgen, dass die Nebenanlagen sowie die Zu- und Abgänge zu Bushaltestellen mit Streumitteln wie Sand oder Splitt abstumpft sind.

Geringere Gebühren

Im Bereich der Fußgängerzone ist die Stadt selbst für den Winterdienst und die Reinigung zuständig. Für diese vom Bauhof erbrachte Leistung erhebt die Stadt Gebühren von den Anliegern. Diese dürfen sich darüber freuen, dass die Straßenreinigungsgebühren im nächsten Jahr gesenkt werden. Weil sich die Höhe der Forderungen immer nach den tatsächlichen Ausgaben des Vorjahres berechnet werden, muss die Stadt immer wieder neu darüber befinden. Somit kommt es den Bürgerinnen und Bürgern nun zugute, dass die Ausgaben in 2021 dank des vergleichsweise Winters geringer ausfielen. Der Bauhof musste seltener ausrücken, und es musste nicht so viel Streumittel gekauft werden. In der Folge sinken die Gebührensätze pro Meter in der Reinigungsklasse I um 57 Cent auf 19,66 Euro und in der Reinigungsklasse II um 35 Cent auf 12,17 Euro. Das hat der Finanzausschuss des Stadtrates in seiner jüngsten Sitzung festgelegt.

Norbert Hartfil
Norbert Hartfil Redaktion Nordenham (Leitung)
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