Hausverbot für den Abiturjahrgang (Ð vom 22. März) und Leserbrief von Uwe Haars zu dem Thema (Ð vom 23. März: „Souveräne Schulleitung stelle ich mir anders vor“ )
In den vergangenen Jahren haben sich die jeweiligen Abiturjahrgänge zum Abschluss der Schulzeit immer etwas Originelles einfallen lassen und dies im sogenannten „Abischerz“ dann der Schulöffentlichkeit präsentiert. Die Präsentation dieses Abischerzes fand in der Vergangenheit – und dies ist auch heute noch so – in der Woche der Zeugnisübergabe statt.
Wenn, wie jetzt hier geschehen, schon Wochen vorher grölend und mehr oder weniger alkoholisiert durch die Schulflure gezogen wird und damit der Unterricht gestört beziehungsweise unmöglich gemacht wird, ist der Abischerz zu einer Radau- und Störveranstaltung mutiert.
Herr Laske hat – das ist seine Aufgabe als Direktor – sicherzustellen, dass der Unterricht durchgeführt werden kann. Wenn bei uns im Weserbildungsverein etwas Ähnliches geschähe, würde ich als 1. Vorsitzender ebenfalls von meinem Hausrecht Gebrauch machen. Und nichts anderes hat Herr Laske gemacht.
Um dieses Recht durchzusetzen hat er mit der Polizei gedroht, aber keinesfalls „außerschulische Machtmittel“ eingesetzt.
Ahmet Akdogan, Nordenham
