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Brake: Auf B 212 durch Unfallstelle gefahren 1500 Euro Geldstrafe und Führerscheinsperre von sechs Monaten

Franz-Josef Höffmann
Symbolbild

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Ovelgönne/Brake/Oldenburg - Wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs ist ein 70 Jahre alter Autofahrer aus Ovelgönne zu einer Geldstrafe von 1500 Euro und einer sechsmonatigen Führerscheinsperre verurteilt worden.

Dieses, erstinstanzlich vom Amtsgericht in Brake gefällte Urteil hat das Oldenburger Landgericht in zweiter Instanz bestätigt. Die Berufung des Angeklagten wurde verworfen.

Der Angeklagte war ohne Reaktion und ohne seine Geschwindigkeit zu verringern durch eine Unfallstelle gefahren. Eine Polizistin, die gerade die Unfallstelle absicherte und dazu mitten auf der Straße stand, konnte sich nur durch einen beherzten Sprung zur Seite vor dem Überfahren retten.

Unfall auf B 212

Die Tat datiert vom 31. Januar 2019. Am späteren Nachmittag dieses Tages war es auf der B 212 zu einem schweren Unfall gekommen, bei dem ein älterer Herr und eine Mutter mit ihrem zweijährigen Kind verletzt worden waren.

Mehrere Einsatzfahrzeuge der Polizei und mehrere Notarzt- und Krankenwagen, alle mit eingeschaltetem Blaulicht, waren an die Unfallstelle geeilt. Die Unfallstelle war somit von weitem schon zu sehen gewesen. Nun nahte der Angeklagte mit seinem Pkw.


Er will nichts gesehen haben, nur eine Frau (die Polizistin) mitten auf der Straße. Die hätte dort gar nicht stehen dürfen, habe er sich gedacht und sei einfach weitergefahren, erklärte der Angeklagte den unvorstellbaren Vorgang.

Wie alle anderen Einsatzkräfte trug auch die Polizistin eine Warnweste. Sie hatte dem Angeklagten auch noch mehrere Anhaltesignale gegeben, hatte stark gewunken, doch es nützte nichts. Der Angeklagte fuhr auf sie zu. Nur der Sprung in letzter Sekunde zur Seite rettete die Beamtin vor dem Überfahren. Keiner konnte sich erklären, warum der Angeklagte nichts gesehen hatte, nicht reagierte.

Grob rücksichtslos

Anfangs soll sogar wegen des Verdachts eines versuchten Totschlags gegen den Angeklagten ermittelt worden sein. Doch dann blieb es aber bei dem Vorwurf der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs.

Warum hat der Angeklagte nicht reagiert, warum seine Geschwindigkeit nicht reduziert?

Die Verteidigung sprach von einem Augenblicksversagen. Dieser „Augenblick“ dauerte für die Kammer aber zu lange, war der Angeklagte den Feststellungen zufolge doch mehrere 100 Meter lang auf die Unfallstelle zu und dann durch die Unfallstelle durch ohne Reaktion gefahren.

Eine Gefährdung des Straßenverkehrs setzt ein grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Fahren voraus. Der Verteidiger des Angeklagten erklärte, sein Mandant sei nur 50 Stundenkilometer schnell (oder langsam) gefahren. Da könne von einem rücksichtslosen Fahren keine Rede sein.

Das sah das Gericht anders. Bedenkenlos in eine Unfallstelle zu fahren, sei rücksichtslos genug.

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