Ovelgönne - Die Corona-Pandemie sowie die neuen Regelungen sorgen zum Teil für Verwirrung. Aus diesem Grund weist Ulrike Mayer, Leiterin des Familien- und Kinderservicebüros der Gemeinde Ovelgönne, ausdrücklich noch einmal darauf hin, wie die Kinderbetreuung in Ovelgönne ab der kommenden Woche weitergeht.
In einem Brief, der unserer Redaktion vorliegt, heißt es: „Liebe Eltern, auf Grund des hohen Inzidenz-Wertes in der Wesermarsch können weiterhin nur die Kinder, die wie bisher in der Notbetreuung betreut werden, die Kitas besuchen.“ Dies betrifft in der Flächengemeinde: Kita „Villa Kunterbunt“ Ovelgönne für die Krippe, Kindergarten und Hort Krippe „Kastanienbaum“ Neustadt Kindergarten „Sonnenblume“ Oldenbrok Kita „Nordlicht“ Großenmeer für die Krippe, Kindergarten und Hort.
Zu Hoher Inzidenz-Wert
Am Montag, 8. März, werden die Kindertagesstätten in der Gemeinde Ovelgönne leider nicht in das Szenario B wechseln können. Ein Wechsel zur Betreuung aller Kinder sei erst möglich, wenn der Inzidenz-Wert stabil unter 100 liegt.
Ein Wechsel von der Notbetreuung zur Betreuung aller Kinder benötige in der Umsetzung Vorlauf. Die Gemeinde Ovelgönne und die Träger der Kindertagesstätten, die Kirchengemeinde Vier Kirchen Ovelgönne und der Elternverein Großenmeer-Oldenbrok haben sich auf das folgende weitere Vorgehen verständigt: jeweils am Freitagmorgen wird in einem Krisenstab ermittelt, ob die Einrichtungen in der folgenden Woche öffnen können. Alle Eltern erhalten über die Leitungen der Kindertagesstätten bis 12 Uhr Freitagmittag eine Mitteilung, ob die Betreuung in der kommenden Woche starten kann. Dadurch haben die Eltern, die Möglichkeit eine Regelung für die jeweilige Woche einzurichten, wenn der Betrieb nicht stattfinden kann.
Sollte ein Wechsel in das Szenario B – Betreuung aller Kinder – stattgefunden haben und der Inzidenz-Wert wieder auf über 100 steigen, muss der Betrieb sofort wieder eingestellt werden.
Sonderegelung
Der eingeschränkte Regelbetrieb (Szenario B) untersagt eine Vermischung der Gruppen und der Mitarbeiter. Daher kann es zu Einschränkung der Sonderöffnungszeiten und der Verpflegung in den Einrichtungen kommen.
Nähere Informationen erhalten die Eltern von den jeweiligen Leitungen der Einrichtungen.
