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Energie-Konzept in der Wesermarsch Landkreis ermittelt Flächen für Photovoltaikanlagen

Evelyn Eischeid
Verwaltungsmitarbeiter Martin Kopka erläuterte den Anwesenden die Grundlagen zur Erstellung der Studie über Raumordnung, Bauleitplanung und Steuerungselemente.

Verwaltungsmitarbeiter Martin Kopka erläuterte den Anwesenden die Grundlagen zur Erstellung der Studie über Raumordnung, Bauleitplanung und Steuerungselemente.

Evelyn Eischeid

Elsfleth/Wesermarsch - Der Landkreis Wesermarsch hat ein regionales Energie-Konzept zur Steuerung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen erstellen lassen. Dabei handelt es sich um eine Fachplanung, die den Städten und Gemeinden als fachliche Grundlage für die kommunale Bauleitplanung dienen soll. Ziel ist es, Potenzialflächen für die Errichtung zu ermitteln, um das landespolitische Ziel zum Ausbau von Solarenergie auf regionaler Ebene umzusetzen. Diese Flächen sind potenziell für den Bau von Solar-Parks geeignet. Sie müssen jedoch nicht alle für diese Nutzung ausgewiesen werden.

Bürgermeisterin Brigitte Fuchs hatte für die Stadt Elsfleth als erste Kommune in der Wesermarsch zu einer Info-Veranstaltung geladen. Das Interesse war riesig: circa 110 Besucher – darunter auch Gäste aus den benachbarten Kommunen – nahmen die Gelegenheit wahr, sich über das Landkreiskonzept zu informieren.

Henning Kröger vom Planungsbüro Diekmann, Mosebach & Partner stellte das Konzept vor. Nach den Infovorträgen beantworteten Fachdienstleiter Hartmut Doyen (Stadt Elsfleth), Hannes Korte (Planungsbüro), Renko Eilts (Landwirtschaftskammer) und Manfred Ostendorf (Kreislandvolk) Fragen der Gäste.

400 Hektar

Im Land Niedersachsen sollen bis 2040 insgesamt 65 Gigawatt Leistung installiert werden. Mindestens 50 Gigawatt davon sollen auf bereits versiegelten Flächen/Dächern umgesetzt werden.

Es verbleiben 15 Gigawatt, die auf Gunstflächen mit Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen errichtet werden können. Dafür müssen in Niedersachsen circa 22 500 Hektar an Flächen in Anspruch genommen werden.


Der anteilige Beitrag der Wesermarsch zur Erreichung des Landeszieles liegt bei etwa 400 Hektar.

Aus planerischer Sicht sind besonders bereits versiegelte, baulich vorgeprägte und kontaminierte Flächen als geeignet einzustufen. Das gilt ebenfalls für Standorte mit geringer Eignung für die Landwirtschaft (Gunstflächen 2. Ordnung). Gemäß der Planung erfolgt die Festlegung in den Kategorisierungen 1. Ausschlussflächen (Flächen, die nicht geeignet sind), 2. Restriktionsflächen (Flächen, die sich eher nicht eignen) und 3. Gunstflächen (Flächen, die sich potenziell eignen).

Vorgestellt wurden die einzelnen Arbeitsschritte der Karten mit den Ausschlussflächen, dazu zählen Infrastruktur, Naturschutzflächen, Schutzflächen der Raumordnung, Kultur- und Erholung, Belange der Land-, Forst-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft. So ergeben sich Schicht um Schicht sowohl die Restriktions- als auch die ultimativen Gunstflächen. Bei der Erarbeitung des Konzeptes wurde die Landwirtschaftskammer eng mit einbezogen.

Neben der Karte für das Elsflether Gemeindegebiet wurde die Gesamtkarte für den Landkreis gezeigt. Elsfleth ist mit der Gesamtfläche grüner Gunstflächen gut aufgestellt. Zu leisten hat die Stadt mindestens 56 Hektar. Als machbare Gunstflächen wurden 14 Hektar 1. Ordnung und 937 Hektar 2. Ordnung festgelegt. Damit kann Elsfleth mehr als das Doppelte für die Wesermarsch abdecken.

Keine weiteren Flächen

„Die gelben Gunstflächen bleiben in Elsfleth unangetastet“, machte Bürgermeisterin Brigitte Fuchs deutlich, „über die im Gemeindegebiet ausgewiesenen 951 Hektar an Gunstflächen (937 Hektar und 14 Hektar) werden keine weiteren Flächen für Freiland-Photovoltaik-Anlagen entstehen.“ Durch weitere Steuerungen in Elsfleth werden sich die Machbarkeitsflächen zwischen 56 Hektar und 951 Hektar bewegen. „Planungsschritte“, so Fuchs, „können immer anhand der gegenwärtigen Gesetzeslage angepasst werden.“

Abschließend bat Brigitte Fuchs um Geduld, da zur Begleitung von Anträgen noch Punkte für das kommunale Handeln in der Stadt Elsfleth geklärt werden müssen – vieles sei in Planung und Ausführung zu berücksichtigen. Fuchs: „Wir werden uns nicht drängen lassen, sondern in Ihrem Sinne in aller Ruhe und mit Besonnenheit beginnen.

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