Elsfleth Politik ist die Kunst des Machbaren, sagt ein Sprichwort. Ein weiteres fordert: keine Worte, sondern Taten. Dass es aber manchmal tatsächlich auf nur ganz wenige Worte ankommt, dass wurde in der 18. Sitzung des Elsflether Stadtrates deutlich.
Wolfgang Nieß, Fraktionsvorsitzender der SPD und zugleich stellvertretender Bürgermeister der altehrwürdigen Seefahrerstadt, erhob sich im Heye-Saal von seinem Platz und gab zu, dass bei ihm nach Lesen dieses Satzungsbeschlusses echte Schweißperlen auf der Stirn aufgetreten seien.
Was war geschehen? Unter Tagesordnungspunkt 10 sollte die Aufnahme einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht in der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Elsfleth beschlossen werden. Wolfgang Nieß machte die Ratsmitglieder darauf aufmerksam, dass zwei entscheidende Worte in der Ankündigung fehlten: ... für Katzen.
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Nieß hatte alle Lacher auf seiner Seite und nach einer redaktionellen Änderung konnte dann über die Verordnung abgestimmt werden. Eines schon mal vorweg: Sie wurde von den 17 anwesenden Ratsmitglieder einstimmig auf den Weg gebracht.
Die bereits am 16. September 2017 beschlossene Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit in der Stadt Elsfleth wird durch Einfügung wie folgt erweitert: § 4 a Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen: Wer wildlebende oder frei laufende Katzen oder herrenlos streunende Katzen füttert, gilt als Katzenhalter und hat alle Vorschriften über Tierhaltung gegen sich gelten zu lassen. Katzenhalter, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben diese nach Vollendung des 5. Lebensmonats auf eigene Kosten durch einen Tierarzt unfruchtbar zu machen und mittels Mikrochip oder Tätowierung kennzeichnen zu lassen. Für die private oder gewerbliche Zucht von Katzen können auf schriftlichen Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine Kontrolle, Dokumentation, nachhaltige Verantwortung und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt wird.