Nordenham Die Entscheidung über die Frage, ob Nordenham sich „Frauenort“ nennen darf, zieht sich hin. Die Jury des Landesfrauenrats hat zwar schon im Juni getagt, aber in der Sitzung noch keinen Beschluss über den Antrag aus der Unterweserstadt gefasst. Dem Gremium waren die Informationen über das Lebenswerk der Künstlerin Emy Rogge (1866-1959), mit der sich Nordenham für die Auszeichnung beworben hat, nicht detailliert genug.
Der Verein Nordenham Marketing & Touristik (NMT), der den Antrag auf Anregung der Gleichstellungsbeauftragten Karin Windheim-Czichon eingereicht hatte, bekam die Aufforderung, zusätzliche Unterlagen nachzureichen. Am 20. September kommt die Jury erneut zusammen, um eine Entscheidung zu treffen.
Obwohl es im ersten Anlauf mit der Bewerbung nicht geklappt hat, ist NMT-Geschäftsführerin Ilona Tetzlaff weiterhin guter Dinge: „Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir 2019 ein Frauenort werden“, sagt sie.
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Dem Landesfrauenrat geht es unter anderem darum, Auskünfte über Emy Rogges Wirken in der Nazi-Zeit zu bekommen. Dieses Thema hat NMT in dem Antrag zwar aufgegriffen und dargelegt, dass sich im Archiv des Rüstringer Heimatbundes keine Hinweise auf eine braune Vergangenheit der gebürtigen Schweewarderin finden lassen. Doch das genügt dem Landesfrauenrat nicht, weil Emy Rogges spätere Wohnorte – Berlin und Worpswede – dabei keine Berücksichtigung gefunden hatten. Daher hat Ilona Tetzlaff jetzt beim Bundesarchiv in Berlin eine Anfrage eingereicht, um die Angelegenheit zu klären.
Darüber hinaus vermisst der Landesfrauenrat in den Unterlagen Antworten auf die Fragen, ob Emy Rogge ausschließlich von ihrer Kunst gelebt hat, warum sie nie verheiratet war und wie prägend ihr Wirken damals war. NMT hat eine Kunsthistorikerin aus Bremen damit beauftragt, zu diesem Themenkomplex eine schriftliche Ausarbeitung zu verfassen.