Langwarder Groden/Wesermarsch - Der Bericht über eine Urlauberin, die während eines Spaziergangs im Langwarder Groden vom auflaufenden Wasser überrascht und gerettet wurde, sorgte in den sozialen Medien für Diskussionen. Angesichts der Wetterlage habe die Frau fahrlässig gehandelt, schreibt ein Nutzer. Die Kosten für den Einsatz der Rettungskräfte müssten der Person daher in Rechnung gestellt werden.
Pauschalabrechnungen
Davon ist nach Recherchen unserer Redaktion jedoch nicht auszugehen. „Menschenrettung ist die ordinäre Aufgabe im Brandschutzgesetz. Es entstehen durch den Einsatz der Feuerwehr keine Kosten für Personen, die in Not geraten“, sagt Stefan Stührenberg von der Gemeindeverwaltung. Den entsprechenden Passus im Brandschutzgesetz wendet Butjadingen auch für eine Wasserrettung an.
Es gebe jedoch andere Hilfeleistungen, die in Rechnung gestellt werden. „Wenn nach einem Verkehrsunfall Öl beseitigt werden muss, greift unsere Gebührensatzung“, erklärt Stefan Stührenberg. Ein Fehlalarm einer Brandmeldeanlage kostet ebenfalls Geld – 400 Euro sind in diesem Fall fällig. Wer missbräuchlich den Notruf alarmiert, muss 250 Euro zahlen. „Einnahmen dieser Art werden dem laufenden Haushalt zugeführt.“
„Der Rettungsdienst rechnet mit den Krankenkassen ab“, teilt ein Mitarbeiter des Landkreises Wesermarsch auf Nachfrage mit. Die Leistung eines Notarztes werde zum Beispiel pauschal mit 1218 Euro abgerechnet. „Voraussetzung ist, dass eine medizinische Untersuchung stattfindet.“ Der Einsatz eines Rettungswagens beziffert der Landkreis mit 853 Euro. Ab dem 51. Kilometer Fahrweg kommen 4,50 Euro pro Kilometer hinzu. „Wenn der Rettungsdienst nicht tätig wird, wird der Einsatz als Leerfahrt verbucht und es erfolgt keine Abrechnung“, erklärt der Verwaltungsangestellte.
Die Pauschalen werden vom Landkreis jährlich mit den Vertretern der Krankenkassen ausgehandelt. 2021 gab es in der Wesermarsch 15.000 Einsätze, darunter Rettungseinsätze und Krankentransporte. Patrik Kasparak, Sprecher der bkk melitta hmr, sagt, es werde in der Regel von den Kassen nicht aktiv hinterfragt, ob sich ein Mensch bewusst in Gefahr begeben habe. „Wir erhalten die Information, welche medizinischen Maßnahmen durchgeführt worden sind, die dann abgerechnet werden.“
Die DLRG rechnet seinen Einsatz mit dem Rettungsdienst des Landkreises ab. In diesem Fall waren es 141 Euro. „Diese Kosten setzten sich aus den Pauschalen für die zwei Einsatzfahrzeuge (Kommandowagen und MTW) zusammen“, erklärt Peter Schmidthüsen, Schatzmeister DLRG Ortsgruppe Butjadingen. „Personalkosten werden grundsätzlich nicht abgerechnet. Nur Verdienstausfall würde ersetzt, wenn er entstehen würde.“
Urlauberin geht es gut
Die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) wird bei einer Wasserrettung ebenfalls alarmiert. Die „Emil Zimmermann“ war auch unterwegs, aber ist vor Ort nicht in Aktion gewesen. „Rettung aus Seenot erfolgt grundsätzlich kostenfrei, ohne Ansehen der Person und Ursache, entsprechend unserer selbst gewählten Aufgabe. Nicht zuletzt im Sinn unserer Spender und Spenderinnen sind dagegen technische Hilfeleistungen kostenpflichtig: Wenn keine unmittelbare Gefahr besteht, bitten wir um anteilige Erstattung unserer Betriebskosten in Höhe von 200 Euro pro Stunde, maximal 400 Euro pro Einsatz. Viele Versicherungen übernehmen übrigens diese Kosten“, teilt Antke Reemts von der DGzRS mit.
Auch der Rettungshubschrauber „Christoph 26“ war bei der Rettung im Einsatz. Die ADAC-Luftrettung ließ eine entsprechende Anfrage unserer Redaktion unbeantwortet. Das Wichtigste zum Schluss: Nach NWZ-Informationen geht es der geretteten Touristin wieder gut. Das gilt auch für ihren Hund, der sie beim Spaziergang begleitet hatte.
