„Einmalige Chance“, Kommentar von Horst Lohe in der NWZ -Ausgabe vom 15. Februar und Bericht „Abfuhr für schönere Ortsdurchfahrt“

Herr Lohe meint, die Anlieger müssten im Zuge des Radwegebaus nur 20 Prozent auf die Mehrkosten für Klinker und Lampen bezahlen. Er müsste aber wissen, was in der Molkereistraße in Rodenkirchen geschah.

Auch uns hatte man mit ähnlichen Berechnungen für den kombinierten Geh- und Radweg in der Molkereistraße geködert.

Es wurde ein notarieller Vertrag über die uns genannte Summe geschlossen. In meinem Fall wurde ein Ablösevertrag über 655 Euro geschlossen, in dem steht: „Mit dem rechtswirksamen Abschluss des Ablösevertrages unterliegt das Grundstück nicht der zukünftigen Beitragspflicht für die Straßenausbaumaßnahme.“

Ich war damals der Meinung, dass wir in einem Rechtsstaat leben, in dem Verträge der Vertragspartner eingehalten werden dürfen. Auch die Gemeinde vertrat diese Auffassung. Ich wusste damals nicht, dass das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Wesermarsch die mit der Gemeinde abgeschlossenen Ablöseverträge für nichtig erklären darf.

So erhielt ich eine neue Rechnung über 1283 Euro. Aber auch das reichte dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Wesermarsch nicht und ich erhielt von der Gemeinde nochmals eine neue Rechnung über 3053 Euro. Ob das nun die Endrechnung ist, weiß ich natürlich nicht. Auf jeden Fall zahlte ich bisher das 4,7-fache des Ablösevertrages.


Solange eine demokratisch legitimierte Gemeinde keine rechtssicheren Verträge abschließen kann, kann ich nur jedem von einem Vertrag abraten.

Dr. Jürgen Hoenicke Rodenkirchen