Wesermarsch - Am 17. August sind Sommerferien vorbei und die Schule beginnt wieder. Während ein Teil der Jungen und Mädchen kein Problem damit hat, erneut Mathematik, Deutsch oder Biologie zu pauken, ist ein anderer damit beschäftigt, dem Unterricht zu entgehen. Wer die Schwänzerei auf die Spitze treibt, muss allerdings mit Konsequenzen rechnen, denn in Deutschland herrscht Schulpflicht – und wer in der Wesermarsch zu viel schwänzt, der muss im Ernstfall ein Bußgeld zahlen oder eines Tages sogar in den Arrest. Doch bis es so weit ist, muss einiges passieren.
Ab wann droht Ärger ?
In der Wesermarsch wurde mit den Schulen vereinbart, dass eine Meldung ans Amt bestenfalls nach dem fünften unentschuldigten Fehltag übermittelt werden soll. Das müssen allerdings auch keine zusammenhängende Fehltage sein. Es gibt Schülerinnen und Schüler, die von den Schulen nur einmal gemeldet werden, andere dagegen sind immer mal wieder Schulverweigerer.
Was ist mit Schülern, die viel fehlen, aber das entschuldigt ?
Hier entscheidet die Schule, wie damit umgegangen wird. Auch ist es Sache der Schule, ob sie manche Kinder und Jugendliche zum Unterrichtsstart nach den Sommerferien unter Beobachtung stellen. Der Landkreis handelt erst, wenn es Meldung gibt.
Wie viele Schulschwänzer gab es in den vergangenen Jahren ?
Im Kalenderjahr 2022 gab es 250 Meldungen an den Kreis Wesermarsch, in 2021 waren es 234, im Jahr 2020 genau 190. Vor Corona waren die Zahlen etwas anders: 2019 wurde in 315 Fällen schwänzende Schüler vermerkt, 2018 waren es 260.
Für die Schüler, die im Bereich Nordenham wohnen, übernimmt die Stadt die Bearbeitung der Meldungen und entsprechend das Verschicken möglicher Bescheide.
Wie oft wurden schon Bußgelder verhängt ?
Im Jahr 2022 verschickte der Landkreis nach Angaben des Fachdienstes für Schulen, Kultur und Sport 72 erstmalige Bußgeldbescheide in Höhe von 73,50 Euro, 32 in Höhe von 123,50 Euro (zweites Bußgeld) und 36-mal wurde ein drittes oder häufigeres Bußgeld in Höhe von 173,50 Euro erhoben – alle inklusive Gebühren und Auslagen.
2023 wurden bisher ebenfalls schon 72-mal Aufforderungen verschickt, 73,50 Euro zu zahlen. In 36 Fällen mussten Eltern beziehungsweise Schüler bislang 123,50 Euro überweisen und 17-mal gab’s in diesem Jahr schon Bescheide über 173,50 Euro.
Dabei haben die Schwänzer eigentlich noch Glück, denn laut Bußgeldkatalog dürfen Kreise in Niedersachsen Bußgelder bis zu 1000 Euro verhängen. Ganz anders die Situation in Berlin oder auch Brandenburg: Hier drohen bis zu 2500 Euro.
Wie alt sind die meisten Schulschwänzer ?
Das konnte der Fachbereich nicht konkret sagen, doch eine deutliche Mehrzahl ist wohl älter als 14 Jahre. Eher selten kommen Meldungen über Schüler, die jünger sind.
Wer ist für die Meldungen zuständig ?
Für den Landkreis Wesermarsch bearbeitet der Fachdienst für Schulen, Kultur und Sport den kompletten Ablauf vom Eingang der Meldung bis gegebenenfalls zum Arrestantrag. In Nordenham macht das Schulamt die Anhörungen und alles weitere wird an die Bußgeldstelle abgegeben.
Wie vielen Schulschwänzern wird mit dem Projekt WeserMarschMallows geholfen ?
Zum Stichtag 21. Juli, so teilten die Verantwortlichen des Fachdienstes Jugend in der Wesermarsch mit, werden dort 35 schulabsente Kinder und Jugendliche betreut. Zwischen dem 1. Juli 2022 und heute wurde sich um insgesamt 58 gekümmert, weiter gab es 68 Kurzzeitberatungen. Neben der direkten Arbeit mit den betroffenen Kindern und Jugendlichen, werden Beratungen mit Lehrern, Sozialarbeitern und sonstigen Kooperationspartnern geführt. Auch die Elternarbeit gehört zum Job.
Wie ist die Erfahrung im Projekt – haben die Schüler schlicht keine Lust auf Schule ?
„Häufig ist der Schulabsentismus nur ein Ausdruck einer tiefer gehenden Problematik des einzelnen Schülers. Es wäre falsch, Schulabsentismus immer auch mit Schulunlust gleichzusetzen“, betonte Hauke Grzibek, Jugendhilfeplaner und Projektkoordinator im Fachdienst Jugend des Landkreises. „Unter anderem können Ängste, Mobbing, Probleme in der Schule, Versagensängste oder Probleme in der Familie zum schulabsenten Verhalten führen“, so Grzibek weiter.
Was passiert mit Schülern, die auch vom Projekt nicht aufgefangen werden können ?
Wenn das Beratungsangebot der WeserMarschMallows nicht angenommen wird, erfolgt ein Bußgeldbescheid. Wird dieses Bußgeld nicht gezahlt, ergeht ein Antrag auf Anordnung von gemeinnütziger Arbeit an das Amtsgericht. Sollten die Arbeitsstunden nicht abgeleistet werden, ergeht ein Arrestantrag.
