Nordenham - Nach den Vorschriften des Landes Niedersachsen sind Sitzungen kommunalpolitischer Gremien zwar weiterhin erlaubt. Aber Rat und Verwaltung der Stadt Nordenham haben sich jetzt mit Blick auf die verschärfte Corona-Lage darauf verständigt, sämtliche Zusammenkünfte des Stadtrates und seiner Ausschüsse sowie des Abbehauser Ortsrates abzusagen. Die Regelung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und gilt zunächst bis zum 7. März. Als erstes ist die für diesen Donnerstag geplante Stadtratssitzung betroffen. Die auf der Tagesordnung stehenden Beschlüsse können aber trotzdem abgearbeitet werden. Möglich macht das ein schriftliches Umlaufverfahren, das der Gesetzgeber aufgrund der besonderen Umstände in der Corona-Krise genehmigt hat.
Unterlagen per Post
Bürgermeister Carsten Seyfahrt und die Vorsitzenden der Stadtratsfraktionen sind sich darüber einig, dass das Umlaufverfahren für die Beschlussthemen der nächsten Ratssitzung zur Anwendung kommen soll. Allerdings ist zunächst eine Abfrage unter allen Ratsmitgliedern erforderlich. Wenn vier Fünftel zustimmen, kann das Umlaufverfahren stattfinden. Das bedeutet, dass jeder Mandatsträger die Beschlussunterlagen zugeschickt bekommt und mit einem Kreuz markiert, ob er der Vorlage zustimmt oder nicht.
In einer Allgemeinverfügung hat der Landkreis Wesermarsch die Ausgangsbeschränkung festgelegt. Sie ist am Dienstag in Kraft getreten und gilt bis einschließlich Mittwoch, 24. Februar.
In der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages ist der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung grundsätzlich untersagt.
Ausnahmen sind nur bei „gewichtigen Gründen“ erlaubt. Dazu gehören eine zwingend erforderliche Berufstätigkeit, eine Tätigkeit zur Gefahrenabwehr, eine dringend notwendige Inanspruchnahme medizinischer oder veterinärmedizinischer Leistungen, die Unterstützung Hilfebedürftiger, die Versorgung von Tieren und die Begleitung sterbender Menschen.
Bei Zuwiderhandlungen droht eine Geldbuße von bis zu 25 000 Euro.
Im Fall der jetzt abgesagten Ratssitzung geht es unter anderem um den Nachtragshaushalt und die Bebauungsplanänderung für das Urbane Gebiet zwischen Viktoriastraße und Adolf-Vinnen-Straße. Die getroffenen Beschlüssen müssen umgehend veröffentlicht werden.
Grundsätzlich dürfen Rats- und Ausschusssitzungen in Corona-Zeiten auch per Videokonferenzen ablaufen. „Aber da sind wir noch vorsichtig“, sagt Bürgermeister Carsten Seyfarth. Denn es sei nicht abschließend geklärt, ob bei Beschlüssen aus digitalen Sitzungen die Rechtssicherheit zu 100 Prozent gewährleistet ist. Das könnte zum Beispiel bei Bebauungsplänen zu Problemen führen.
Die vom Landkreis Wesermarsch verhängte Ausgangsbeschränkung war aus Sicht des Nordenhamer Bürgermeisters eine „zu erwartende Maßnahme“. In Anbetracht der hohen Corona-Infektionszahlen und eines Siebentage-Inzidenzwertes deutlich über der kritischen 200er-Marke sei dem Landkreis keine andere Wahl geblieben. Carsten Seyfarth hofft, dass die Ausgangssperre bei den Bürgern als ein deutliches Signal ankommt und sie den Ernst der Lage erkennen. „Vor einem Jahr hat sich niemand vorstellen können, dass man eines Tages in Deutschland über eine Ausgangssperre nachdenken muss“, sagt der Bürgermeister.
Stadt hilft bei Kontrollen
Die Überwachung der nächtlichen Ausgangsbeschränkung fällt in erster Linie in die Zuständigkeit des Landkreises und der Polizei. Aber die Stadt Nordenham hat nach Angaben des Bürgermeisters ihre Unterstützung angeboten. Wie die Kontrollen ablaufen sollen, gelte es noch abzustimmen. Um unnötige Kontakte zu vermeiden, hat die Nordenhamer Stadtverwaltung das Rathaus für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Wer in den Ämtern etwas zu erledigen hat, muss vorher unter
