Elsfleth - Wo sollen im Gebiet der Stadt Elsfleth in Zukunft Windkraftanlagen aufgestellt werden können? Um diese Frage zu beantworten, hatte die Stadt Elsfleth eine Standortpotenzialanalyse für Windenergie in Auftrag gegeben. Das bisher vorhandene Standortkonzept der Stadt Elsfleth stammte aus dem Jahr 2014. Die niedersächsische Rechtsprechung sowie die des Bundes habe sich seitdem stark weiterentwickelt, hatte Angela Kramer vom Planungsbüro Diekmann und Mosebach erläutert. Der vorhandene Flächennutzungsplan drohte, einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand zu halten, hatten die Mitarbeiter des Planungsbüros gemahnt. Deshalb hatten Rat und Verwaltung das Planungsbüro mit der Standortpotenzialstudie für Windenergie beauftragt.
Die Kriterien
In der Studie wurde die zur Stadt Elsfleth zählende Fläche systematisch nach harten und weichen Tabu-Kriterien analysiert. In harten Tabuzonen ist das Aufstellen von Windkraftanlagen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen ausgeschlossen. Dazu zählt beispielsweise, dass Mindestabstände zu Wohnsiedlungen, Autobahnen, Bundes-, Landes, oder Kreisstraßen eingehalten werden müssen. Auch Naturschutzgebiete schließen Windkraftanlagen aus. In weichen Tabuzonen sind Windkraftanlagen zwar nicht ausgeschlossen, diese Flächen sollen aber – nach Willen der Kommune – möglichst nicht zur Verfügung stehen. Solche Flächen können beispielsweise FFH-Gebiete, Landschaftsschutzgebiete oder Gewerbe- und Industriegebiete sein.
Von Anfänglich acht möglichen Suchräumen blieben nach Abgleich der harten und weichen Tabu-Kriterien nur noch die Suchräume IV bis VIII übrig. Aktuelle avifaunistische Daten konnten jedoch hier nicht einbezogen werden, weil keine aktuellen Daten vorhanden sind, hatte Angela Kramer berichtet.
Geeignete Bereiche
Zu den verbleibenden Flächen gehören drei bereits bestehende Windparks: Wehrder, Bardenfleth und der Windpark Huntorf (südlich des Kraftwerks Huntorf). Darüber hinaus kommt die Studie zu dem Schluss, dass auch der Bereich angrenzend an den Windpark Ovelgönne (Niederhörne) für Windkraftanlagen in Frage käme, sowie eine kleinere Fläche (Burwinkel-Ost) zwischen dem Windpark Wehrder und dem Ort Burwinkel und eine weitere Fläche nördlich des Windparks Wehrder (Wehrder-Nord).
Die Kommunen sind verpflichtet, einen gewissen Anteil an Raum für Windenergieanlagen vorzuhalten. Die Experten waren zu dem Schluss gekommen, dass nach den Maßstäben der aktuellen Rechtsprechung der Windenergie in Elsfleth mit den vorhandenen Windparks nicht ausreichend „substanzieller Raum“ eingeräumt werde. Um auf in Zukunft eingehende Anfragen reagieren zu können, hatten Rat und Verwaltung entschieden, die Standortpotenzialstudie erstellen zu lassen. Denn es sei davon auszugehen, das die Kommunen in Zukunft mit immer mehr Flächen in die Pflicht genommen werden.
Reines Gutachten
Die Studie ist ein reines Gutachten und verpflichtet zu nichts, betonte Angela Kramer. „Ziel und Zweck ist es, weitere Windparkflächen zu ermitteln, die künftig für Windkraftanlagen ausgewiesen werden könnten. Das Konzept dient als Grundlage etwaiger Flächennutzungsplanänderungen und ist ein Mittel der kommunalen Planungshoheit“, erläutert Verwaltungsmitarbeiter Martin Kopka. Mit den nun ermittelten Machbarkeitsflächen läge die Stadt Elsfleth bei einer ausgewiesenen Gesamtfläche von 3,03 Prozent des Gemeindegebietes und würde damit die im Niedersächsischen Windenergieerlass ab 2030 geforderte Fläche von 2,1 Prozent mehr als erfüllen.
