Butjadingen Die Entscheidung über eine Erhöhung des Gästebeitrages hat der Rat der Gemeinde Butjadingen am Donnerstagabend vertagt. Ratsmitglied Bettina Nordholz (SPD) überraschte in der Sitzung ihre Ratskollegen und die Verwaltung mit einem entsprechenden Antrag auf Vertagung, den sie zusammen mit einem Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg präsentierte.
In Folge des Urteils musste ein Gebührenbescheid aufgehoben werden, weil bei der Festlegung der Gebührensätze die sich aus einer Nachberechnung ergebenen Kostenüberdeckungen aus den Vorjahren nicht rechtzeitig einbezogen worden waren.
Das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz (NKAG) verlangt, dass Überdeckungen innerhalb von drei Jahren ausgeglichen werden müssen, sagte der Grünen-Ratsherr Jürgen Sprickerhoff, der auch Aufsichtsratsmitglied der Tourismus-Service Butjadingen (TSB) GmbH ist, auf Nachfrage derNWZ.
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Vollständige Abrechnung
Der Gästebeitrag wird anhand einer von der Kurgesellschaft zusammengestellten Kalkulation festgelegt. Nach Meinung von Bettina Nordholz, die sich auf besagtes Gerichtsurteil bezieht, reiche dies jedoch nicht aus, um einen rechtssicheren Beschluss zu fassen. So lange dem Rat die tatsächlichen Zahlen der Jahresabrechnung nicht vorliegen, aus denen ersichtlich wird, ob es in den vergangenen drei Jahren einen Überschuss gegeben hat oder ob die Kosten nicht gedeckt wurden (Kostenüber oder -unterdeckung) und diese somit bei der Entscheidung über eine Festlegung der Höhe des Gästebeitrages nicht berücksichtigt werden, könne gegen den Gästebeitrag geklagt werden. Deshalb forderte sie, eine solche Aufstellung der genauen Beträge dem Rat vorzulegen, bevor er einen Entschluss fasst. Denn eine Überdeckung müsse in die Kalkulation eingerechnet werden.
Ratsmitglied Torben Heinen (FDP) wies darauf hin, dass es in dem von Bettina Nordholz zitierten Gerichtsurteil um Schmutzwassergebühren und nicht um den touristischen Bereich gehe.
Jürgen Sprickerhof hatte bereits in der Sitzung des Finanzausschusses angeregt, die Nachkalkulationen der jeweils vorangegangen drei Jahre dem Rat vor der Beschlussfassung zum Gästebeitrag vorzulegen. Aus der Summe der Jahre 2016 und der vorläufigen Zahlen für 2017 ergebe sich eine Überdeckung von 48 300 Euro. Diese könne für 2019 noch vernachlässigt werden, müsse aber spätestens 2020 berücksichtigt werden, betonte das Aufsichtsratsmitglied. Angesichts der gestiegenen Kosten sei dies jedoch kein hoher Betrag.
Formelle Richtigkeit
Die Frage sei nun jedoch, ob dieses Vorgehen formal genüge. „Der Rat muss sich die Kalkulation zu eigen machen und nicht nur durch den Geschäftsführer informiert werden“, sagte Jürgen Sprickerhof. Auch er schlug vor, die Entscheidung zu vertagen und sogar einen Fachanwalt zurate zu ziehen, um zu klären, welche Unterlagen genau dem Rat vorgelegt werden müssten, um den Entschluss rechtssicher zu machen. Im Gegensatz zum vergangenen Jahr, in dem die Zahlen erst nach den Sommerferien vorgelegen hatten, sei es jetzt noch früh im Jahr.
TSB-Geschäftsführer Robert Kowitz sah das anders. Er gab zu bedenken, dass es 2017 ein halbes Jahr gedauert hatte, bis die Antwort eines Fachanwaltes auf eine Anfrage eingetroffen war. Er versicherte, dass die TSB in jedem Jahr eine Abrechnung erstelle und das Ergebnis in der Kalkulation des Gästebeitrages berücksichtigt werde.
Ratsherr Jochen Kiebitz (FDP) plädierte dafür, in der Ratssitzung eine Entscheidung zu treffen. Seiner Meinung nach bewegt sich die Gemeinde Butjadingen gegenüber anderen Kommunen rechtlich auf sehr hohem Niveau. Die Beteiligten aus der Tourismuswirtschaft benötigten Zahlen, mit denen sie rechnen können, argumentierte er. Deshalb sollte die Entscheidung nicht verschoben werden.
Nach einer zwanzigminütigen Unterbrechung, um die die Mehrheitsgruppe aus CDU, FDP und Unabhängigen gebeten hatte, sprachen sich die Ratsmitglieder einstimmig dafür aus, die Entscheidung zu verschieben.