Elsfleth /Oldenburg Der Widerstand in der Industrie- und Handelskammer (IHK) gegen die Ausweisung der Unteren Hunte als Naturschutzgebiet war groß – und letztlich erfolgreich. Das Gebiet wird nun lediglich unter Landschaftsschutz gestellt.
Die Untere Hunte ist Teil des Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Gebietes „Mittlere und Untere Hunte (mit Barneführer Holz und Schreensmoor)“. Die FFH-Gebiete sind wie die Vogelschutzgebiete (VSG) Teil des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000, teilte Umweltdezernent Dr. Sven Uhrhan, Stadtbaurat Oldenburg, mit. Zur Umsetzung von Natura 2000 nach nationalem Recht müssen die Kommunen laut Bundesnaturschutzgesetz Gebiete an die Erfordernisse von Natura 2000 anpassen.
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So wurden im Bereich der Stadt Oldenburg der Osternburger Kanal, das Everstenmoor, die Haarenniederung und die Mittlere Hunte (mit überwiegendem Gebietsanteil im Landkreis Oldenburg) ausgewiesen.
Und auch für die Untere Hunte gilt laut Uhrhan, dass in allen behördlichen Genehmi-gungsverfahren die FFH-Verträglichkeit geprüft wird.
Die Untere Hunte liegt ohnehin auf dem Gebiet des Landkreises Wesermarsch. Aus diesem Grund wurde die Federführung für das Verfahren durch das niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz dem Landkreis übertragen. 2019 wurde wegen des massiven Widerstands der Wirtschaft davon Abstand genommen, die Untere Hunte als Naturschutzgebiet auszuweisen. Stattdessen wurde ein neues Verfahren zur Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet eingeleitet.
Mitte Februar 2020 erhielt der Landkreis Wesermarsch eine Weisung des niedersächsischen Umweltministeriums mit engen Zeitvorgaben für den weiteren Verfahrenslauf, der im Oktober 2020 abgeschlossen sein muss. Uhrhan: „Die an der Hunte liegenden Betriebe innerhalb der Stadt Oldenburg werden durch die Ausweisung der Unteren Hunte als Landschaftsschutzgebiet nicht beeinträchtigt. (...) Auch die Wassersportvereine werden nicht benachteiligt.“ Zudem würden keine der Stadt bekannten Planungsvorhaben in Frage gestellt. Die Landschaftsschutzverordnung stelle keine Verschärfung bereits geltender Vorschriften dar.
Der Umweltausschuss des Stadtrats Oldenburg stellte das „Einvernehmen“ mit dem Landkreis Wesermarsch einstimmig her.