Sillens Eine neue Nutzung der seit Dezember 2011 geschlossenen traditionsreichen Gaststätte Zum Rauchfang in Sillens ist nicht in Sicht. Auch beim zweiten Zwangsversteigerungstermin – die erste fand im August 2012 statt – wurde an diesem Dienstagmorgen im Nordenhamer Amtsgericht kein Gebot abgegeben.
Dies hatte die dann auch verkündete gesetzmäßige Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens zur Folge. Das wurde von der Raiffeisenbank Butjadingen-Abbehausen betrieben, bei der der insolvente Inhaber der Gaststätte, die sich insbesondere als Spezialitätenrestaurant einen Namen machte, in der Kreide steht.
Als Hauptgläubiger kann die Raiffeisenbank nunmehr ein neues Zwangsversteigerungsverfahren oder die Beauftragung eines Zwangsverwalters beantragen, der sich um eine Nutzung der Immobilie beispielsweise in Form einer Verpachtung bemüht. Wie Rechtsanwalt Jens Stutz aus Oldenburg, der die Raiba in dem Verfahren vertritt, weiter erläuterte, bleibt als dritte Option der freihändige Verkauf mit der Zustimmung des Eigentümers. Interessenten habe es bereits gegeben.
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Der Verkehrswert der Immobilie, die aus einem 1515 Quadratmeter großen Grundstück und dem Gebäudekomplex mit 740 Quadratmetern Wohn- und Nutzfläche besteht, ist per Gutachten einschließlich des Inventars auf gut 124 000 Euro festgesetzt. Auch beim gestrigen zweiten Zwangsversteigerungstermin hätten mindestens 50 Prozent des Verkehrswerts geboten werden müssen.
Ein großes Interesse an einer neuen gastronomischen Nutzung der Immobilie, deren Hauptgebäude bereits 1892 errichtet worden war, hat auch der Bürgerverein Sillens, für den Eckard Dunkhase den gestrigen Zwangsversteigerungstermin verfolgte. Die Gaststätte zum Rauchfang war das Vereinslokal des 150 Mitglieder großen Vereins, der mit seinen Zusammenkünften jetzt nach Burhave ausweichen muss.