Brake „Wie geht’s weiter mit der Weser?“, war das Thema einer Gesprächsrunde, die auf Einladung von Landes- und Kreisverband von Bündnis 90/Die Grünen im Hotel am Strom stattfand. Neben dem aktuellen Stand der Klage gegen die geplante Weservertiefung wurden neue Erkenntnisse ausgetauscht.
Martin Rode vom BUND führte die Gründe für die Klage noch einmal auf: die weitere Veränderung des Tidenhubs, die Verschiebung der Brackwasserzone, die Erosion und Verschlickung der Uferbereiche und Nebenarme sowie die Zunahme der Fließgeschwindigkeit und die Versalzung von Gräben und Wiesen. Hinzu kämen starke Bedenken bezüglich der Veränderungen für Flora und Fauna, auch im Binnenland. Das Bundesverwaltungsgericht habe den Prozess aktuell ausgesetzt und einen Fragenkatalog an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gesandt. Die Antworten des EuGH sollen der Urteilsfindung dienen und werden in zwei bis drei Jahren erwartet.
Sowohl Rode als auch die Grünen-Landtagsabgeordnete Ina Korter (Nordenham) zeigten sich mit dem bisherigen Prozess zufrieden. „Leipzig folgt den Klägern schon in vielen Punkten, entweder teilweise oder ganzheitlich“, sagte Rode.
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Die Landwirtschaft bekomme die Änderungen zu spüren. „Gerade in Butjadingen ist der Salzgehalt der Gräben manchmal so hoch, dass das Grabenwasser nicht mehr für die Viehtränke genutzt werden kann“, sagte Korter. Der „Generalplan Wesermarsch“, eine Vorstudie zur Verbesserung der Be- und Entwässerung, ändere daran in der jetzigen Form nichts. „Es gibt kein fertiges, durchgerechnetes und finanzierbares Modell, nur Vorschläge“, stellte Korter fest. Die jetzige Landesregierung prüfe aber gerade, ob es ein günstigeres und dadurch eher finanzierbares Modell gebe. Allerdings würde der Generalplan nur das Problem der Versalzung lösen.
Der Antwort vom Europäischen Gerichtshof sieht der BUND optimistisch entgegen, sagte Rode. Die Gespräche zwischen BUND und der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung seien mittlerweile zum Erliegen gekommen, ergänzte er. „Wir hatten sogar kleine Fortschritte erzielt. Seit der Entscheidung in Leipzig gab es aber keine weiteren Bemühungen der Gegenseite“.