Nordenham Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Haustiere sind eine Frage des Einzelfalls, es darf kein generelles Verbot im Mietvertrag bestehen. Mieter bekommen so mehr Rechte. „Eine Vertragsklausel, die so etwas grundsätzlich verbietet, benachteiligt den Mieter schließlich unangemessen“, sagt Sybille Kassebaum-Liermann, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Mietervereins Nordenham.
Trotzdem macht sie deutlich: „Der Spruch des Bundesgerichtshofes ist kein Freibrief. Es ist wichtig, den Einzelfall zu betrachten.“ Im Kern gehe es dabei zum einen um Größe, Verhalten und Anzahl der Tiere, zum anderen um die Art und Beschaffenheit der Wohnung. Jeder müsse sich fragen, ob er sich und dem Tier einen Gefallen tut, wenn er etwa einen großen Hund in einer kleinen Etagenwohnung halten will.
Gespräch suchen
Sybille Kassebaum-Liermann empfiehlt in jedem Fall, das Gespräch mit den Nachbarn und dem Vermieter zu suchen. Dass das nicht jedes Mal zu einer Einigung führen muss, ist klar. Sie könne sich durchaus vorstellen, dass rechtliche Auseinandersetzungen um die Erlaubnis, einen Hund oder eine Katze in einer Wohnung halten zu dürfen, zwischen Mietern und Vermietern nach diesem Urteil zunehmen. Der Mieter muss sich jetzt schließlich nicht mehr mit einem generellen Hunde- und Katzenverbot abfertigen lassen.
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Für die Vermieter bedeutet die neue Regelung zwar, dass die Einzelfälle geprüft werden müssen und kein generelles Verbot mehr ausgesprochen werden kann. Grund zur Sorge sieht aber Peter Cordes, Geschäftsführer der Gemeinnützigen Nordenhamer Siedlungsgesellschaft (GNSG), deswegen nicht. „Für uns ist das nichts Neues, wir haben grundsätzlich nie Hunde oder Katzen verboten. Das ist immer eine Frage, inwieweit die Nachbarn beeinträchtigt werden“, sagt er. Die Abwägung des Einzelfalls habe bei der GNSG immer im Vordergrund gestanden. Die Haltung von Giftschlangen oder Kampfhunden sieht Peter Cordes aber skeptisch. „Da besteht oft große Besorgnis bei den Nachbarn. Da ist uns die Hausgemeinschaft wichtiger.“
Auch würde er nie die Haltung von zu vielen Katzen oder mehreren großen Hunden in einer kleinen Wohnung gestatten. Aber dem verantwortungsbewussten Tierhalter sei selbst klar, dass das keine Option ist, sagt Peter Cordes.
Dass die Möglichkeit eines generellen Verbots von Katzen und Hunden aufgeweicht wurde, verwundert den Vorsitzenden des Vereins Haus und Grund Nordenham, den Makler Onno Spannhoff, nicht. „Ein grundsätzliches Verbot wäre eine Benachteiligung. Da muss schon genauer hingesehen werden“, sagt er. Spannhof geht davon aus, dass generelle Katzen- und Hundeverbote nur in einer Minderheit der Mietverträge festgehalten sind. „Klar, der eine oder andere betroffene Mieter wird nach der Veröffentlichung des Urteils jetzt darüber nachdenken, sich vielleicht ein Tier anzuschaffen“, räumt er ein. Grund zur Sorge sei das aber nicht. „Im Gespräch mit dem Vertragspartner sollte sich schon eine Lösung finden, auch ohne generelles Verbot. Aber es gilt jetzt, das Gesamturteil abzuwarten.“
Tierhaftpflicht sichert ab
Onno Spannhoff ist selbst Vermieter. Er hat keine Sorge darum, dass der Wert einer Immobilie durch Haustiere geschmälert werden könnte. „Der Mieter muss immer für von ihm verursachte Schäden aufkommen. Und wir erwarten von den Haltern, dass sie eine Haftpflichtversicherung für ihr Tier haben“, sagt er. „Damit sind auch größere Schäden abgedeckt – etwa wenn eine Katze eine Tür zerkratzt. Da hat man dann eine gewisse Sicherheit.“