Schwei Es war kein Plädoyer für die ersatzlose Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs), das der Rechtsanwalt Dr. Jörg Christian von Waldthausen am Mittwochabend im Gasthaus Schweier Krug hielt. Wenn Straßen ausgebaut werden, wird‘s teuer, sagte der Jurist in einer öffentlichen Sitzung des Finanzausschusses des Rates, zu der Dutzende Strabs-Gegner in ihren gelben Westen erschienen waren.
Die meisten von ihnen wohnen an der Schulstraße in Schwei, die als nächste ausgebaut werden soll. Dabei sollen Kosten in Höhe von 975 000 Euro auf die gut 50 Anlieger verteilt werden – das ist mehr Geld, als die Gemeindeverwaltung seit 1996 insgesamt an Anliegerbeiträgen für 16 Vorhaben berechnet hatte.
Nicht ohne Nachteile
„Ich bin nicht der Magier David Copperfield“, sagte der Anwalt, den die Gemeinde engagiert hatte, „ich kann die Kosten nicht wegzaubern.“ Eine Handlungsempfehlung hatte der Advokat auch nicht: „Das muss der Rat entscheiden.“
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Dafür konnte Jörg Christian von Waldthausen die zahlreichen juristischen Probleme aufdröseln, die es bei den verschiedenen Lösungsmöglichkeiten gibt. Auf Nachfrage der Seefelderin Christa Grunewald stellte der Anwalt aus Burgwedel gleich zu Anfang klar, dass es zwar den Tatbestand der „unterlassenen Unterhaltung“ von Straßen gebe, doch dieser habe in seiner 20-jährigen Tätigkeit auf diesem Gebiet noch nie eine Rolle gespielt. Denn der komme nur bei einer Erneuerung der Straße zum Tragen, also der Wiederherstellung ihres alten Zustandes. Fast immer sei ein Ausbau aber mit einer Verbesserung, etwa einer Verstärkung des Unterbaus, verbunden.
Letztlich sei jede Form der Finanzierung mit Nachteilen behaftet, sagte der Anwalt: Werden die Steuern erhöht, um alle Gemeindestraßen aus diesem Topf zu sanieren, habe zunächst immer der Ausgleich des Haushalts Vorrang. Tauche plötzlich ein Problem auf – etwa Schimmel im Kindergarten –, dann habe es ebenfalls Vorrang vor dem Ausbau einer Straße. Außerdem könne ein Teil der zusätzlichen Einnahmen vom Kreis einkassiert werden. Ein Vorteil sei der deutlich geringere Verwaltungsaufwand. Einmal-Zahlungen, wie sie jetzt in Stadland üblich sind, betreffen jeweils nur einen kleinen Kreis von Anliegern, sind aber grundsätzlich zweckgebunden. Wiederkehrende Beiträge werden nur in den Jahren fällig, in denen im Abrechnungsgebiet, zu dem mehrere Straßen gehören, tatsächlich saniert worden ist. Zudem könnten die Beträge von Jahr zu schwanken, und es wachse der Anspruch, noch nicht sanierte Straßen endlich anzufassen, damit möglichst viele Beitragszahler einen persönlichen Vorteil erkennen.
Neues Landesgesetz
Erst vor knapp einem Monat, am 23. Oktober, ist eine Neufassung des entsprechenden Landesgesetzes in Kraft getreten. Es bietet mehrere Möglichkeiten zur Entlastung der Anlieger, wie Waldthausen ausführte. Nach dem alten Gesetz gab es zwei Ebenen: Zunächst legte die Verwaltung fest, welchen Anteil die Anlieger und welchen die Gemeinde bezahlen muss, und dann berechnete sie die Anteile der einzelnen Grundstückseigner. Jetzt gebe es sozusagen „eine nullte Ebene“, wie der Anwalt erläuterte: Die Verwaltung kann nach eigenem Ermessen festsetzen, welchen Anteil von den umlagefähigen Kosten sie tatsächlich auf die Anlieger umlegt und diese damit deutlich entlasten.
Eine weitere Möglichkeit ist eine Verrentung der Kosten über 20 Jahre für bestimmte Anlieger, etwa im Rentenalter. Der Zinssatz dafür dürfe höchstens drei Prozent über dem Basiszinssatz liegen.
Eine weitere Möglichkeit, die er schon seit Jahren empfehle, sei ein Ablösevertrag. Er werde geschlossen, bevor die Beitragspflicht entstehe, sei also meistens etwas günstiger. Zudem könne er nicht beklagt werden, weil die Anlieger ihn ja auch unterschrieben haben. Dieser Vertrag könne auch vorsehen, dass die Grundeigentümer in den ersten vier oder fünf Jahren gar nichts bezahlen müssen – nicht einmal Zinsen, sagte Jörg Christian von Waldthausen: „Das finden die Kämmerer meistens nicht so toll.“